Im Kölner Stadt-Anzeiger wurde heute unter der Überschrift „Im Stehen sieben Prozent, im Sitzen 19“ darüber, dass es einen Unterschied macht, ob man seine Bratwurst im Stehen oder sitzend verzehrt – zumindest für den Besitzer der Imbissbude.
Sobald er eine Sitzgelegenheit für den Kunden anbietet und dieser dort seine Bestellung verzehrt, sind für die Speise nicht sieben sondern neunzehn Prozent Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu entrichten. Die zahlt in der Regel nicht der Gast, sondern der Betreiber. Der Bundesfinanzhof orientiert sich dabei an folgendem:
Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Bürokratischer lässt es sich nicht mehr formulieren. Zumindest dürfte aber klar sein, warum die meisten Männer im Stehen pinkeln: weil es günstiger ist.
10 Kommentare
Naja, diesen Fakt kenne ich nun schon einige Zeit, habe aber immer noch nicht verstanden warum das so ist. Es ist doch in beiden Fällen die selbe Dienstleistung, weswegen es meiner Meinung nach auch das selbe an Steuern kosten sollte.
Übrigens habe ich mich darüber einmal informiert, weil mich interessiert hatte, warum bei McDonalds und BurgerKing immer gefragt wird, ob man es dort isst oder ob man es mit nach Hause nimmt.
Könnten die Herren und Damen des Beamtentums dann nicht besser im Stehen arbeiten?
Das ist ja nur ein kleiner Teil dessen was so zu entscheiden war, zu entscheiden ist und noch diskutiert wird. Da gabe es schon wahrhaft lustige Diskusionen zu. Abendfüllend sag ich Dir. Einfacher wird es nun, da die EU das alles etwas pragmatischer sieht. Aber Bundesfinanzhof hin oder her – sooo einfach ist das immer noch nicht – Hauptsache es schmeckt und es brennt nicht an ;)
Von dem Punkt, wo eine Steuererklärung auf einem Bierdeckel passt, sind wir wohl noch weit entfernt. Wobei, den Satz „Liebes Finanzamt, nimm dir alles, was du meinst, wird schon richtig sein.“ passt auf jeden Fall auf einen Bierdeckel ;-)
@tboley
Man müsste halt die Bierdeckel größer machen! ;-)
Das ist natürlich auch eine Option, über die man mal nachdenken sollte.
Umsatzsteuer-Urteile um das Sommerloch zu füllen, unglaublich, heute titelt ebenfalls die Express hierzu. Wieso aber die Aufregung, für viele gilt jetzt 7 %, wo vorher noch 19 % abzuführen war. Das hat aber anscheinend keiner verstanden ;)
Und so ganz neu ist das alles auch nicht.
Ein schönes Wochenende und schöne Grüße
Ebenfalls ein schönes Wochenende :-) Besser, mit Umsatzsteuer-Urteilen das Sommerloch zu stopfen (wobei, zählt das eigentlich, wenn es keinen Sommer gab?) als mit anderen Meldungen. Da gab es wirklich schon schlimmeres.
…vielleicht ist das Sommerloch – die Zeit zwischen den Sommertagen, also die Lücke????
Das würde ja nahelegen, wir hätten einen Sommer gehabt, wenn zwischen zwei Sommertage eine Lücke klafft. Wobei das mit den zwei Sommertagen wohl hinkommen kann. Ich vermute eher, dass Sommerloch eine neue Bezeichnung für die Phase zwischen Frühling und Herbst ist, wo die Sonne in einem Loch verschwindet.