Nicht wenige Parteifunktionäre verwechseln Politik mit Eintöpfen und glauben, dass bestimmte Dinge durch mehrfaches Aufwärmen besser würden.
Es ist bedauerlich, dass der Bundesbürger als Wähler weniger Rechte hat wie ihm in seiner Rolle als Verbraucher zugestanden werden. Während ihm im Konsumalltag das Fernabsatgesetz schütz, fehlt so was bei der Stimmabgabe völlig.
Für Vieles wird ihm ein 14-tägiges Umtauschrecht eingeräumt. Dagegen gilt für die von den Parteien aufgestellten Kandidaten das Gleiche wie für reduzierte Ware: vom Umtausch ausgeschlossen.
Wer später feststellt, dass er sich verwählt hat, muss damit vier Jahre leben. Dabei ist ein Kreuz auf dem Stimmzettel schneller gemacht als ein Kreditvertrag abgeschlossen ist. In Bezug auf die Schulden kann man bei letzterem zumindest abschätzen, was auf einen zukommt, während eine falsch abgegeben Stimme viel teurer als erwartet werden kann.
Eine Antwort
Das wäre mal was. Rückrufrecht für die Stimme. Aber lieber wäre mir ein Art griechisches Scherbengericht, bei dem man einmal im Jahr wenigstens ein oder zwei wirklich unpopuläre Leute für 10 Jahre verbannen kann.