Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Die meisten Pendler dürften sich darüber wohl gefreut haben, ebenso wie über die Ankündigung, dass die alte Regelung rückwirkend wieder in Kraft gesetzt wird. Das führt dazu, dass es Anfang des Jahres eine Rückerstattung für die bisher nicht angerechneten ersten 20 Kilometer geben wird.
Natürlich gibt es auch kritische Stimmen, die von einer Zersiedlungspauschale sprechen und die Pendlerpauschale am liebsten ganz abschaffen würden. Das Grüne, Linkspartei und Umweltschützer das Urteile kritisieren, ist gleichermaßen unverständlich.
Betreiben wir an dieser Stelle mal ein wenig Aufklärung. Die Pendlerpauschale wird nicht nur für die Fahrt mir dem Auto bezahlt, sondern als Kilometerpauschale eben auch für Strecken, die umweltbewusst mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt werden.
In der Kritik an der Pendlerpauschale schwingt auch immer die Vorstellung mit, der Staat würde damit das Häuschen im Grünen von Luxuspendlern alimentieren. Die Realität, siegt, wie so oft, anders aus. Wer morgens in die Gesichter der zahlreichen Berufspendler blickt, wird dort keine unverhältmässige Freude erblicken. Pendeln ist kein Vergnügen. Die verlorene Lebenszeit lässt sich nicht durch Steuererleichterungen abgelten.
Wer pendelt, nach dies aus beruflicher, finanzieller Notwendigkeit. Statt aber an dieser Stelle weitere Argumente anzuführen ein kleines Beispiel unter vielen..
Unter den vielen Mitreisenden, die mit mir morgens im Zug sitzen, ist auch ein 55-jähriger Bankangestellter, der von Bielefeld nach Düsseldorf fährt. Täglich. In Bielefeld hat er ein kleines Haus, dass noch bezahlt werden muss, sowie Frau und zwei noch nicht erwachsene Kinder. Die Frau arbeitet in Bielefeld. Eigentlich hätte er auch bis zur Rente dort arbeiten wollen. Vor zwei Jahren hat aber die Bank ihren Standort in Bielfeld geschlossen. Der Mitreisende wurde vor die Wahl gestellt, entweder am neuen Standort zu arbeiten oder seinen Job zu verlieren.
Glaubt wirklich jemand, er würde pendeln, um sich auf Staatskosten zu bereichern? Nur wer Arbeit hat, kann auch Steuern zahlen. Wenn der eigene Wohnort keine Arbeit mehr bietet, muss man der Arbeit folgen. Oft ist ein Umzug nicht möglich.
Wer die Mobilität der Arbeitnehmer fordert, muss auch bereit sein, diese zu fördern.
2 Kommentare
Ganz meiner Meinung. Pendeln beginnt schließlich bei Kilometer Null. Wenn der Staat vom Arbeitnehmer Flexibilität verlangt, muss er selbst auch dazu auch in der Lage sein.
Du hast mich gesehen? Wann war das?
Guter Artikel. Ich stimme dir absolut zu. Mein Arbeitsplatz ist 150 km von meinem Wohnort entfernt. Das ist nicht leicht. Ich sitze hier im Hotelzimmer(chen) und meine Frau zu Hause. Beide freuen wir uns aufs Wochenende.