Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Nachdem zuletzt sogar RTL davon überzeugt war, dass Dieter Bohlen kein Künstler ist, genauer gesagt, dass es sich bei seiner Tätigkeit im Rahmen von Deutschland sucht die Superwurst (DSDS) nicht um eine künstlerische Tätigkeit handelt und entsprechend nicht für Bohlen in die Künstlersozialkasse eingezahlt hatte, wurden wir jetzt alle durch ein Gerichtsurteil eines Besseren belehrt.

Das Sozialgericht in Köln hat am Montag ein entsprechendes Urteil verkündet. Demnach gilt demnach Dieter Bohlen tatsächlich als Künstler – so unglaublich das auch klingt. Zum Trost sei aber gesagt, dass, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, selbst schöpferische Leistungen auf niedrigem Niveau bereits als künstlerische Darbietung gelten.

Alle diejenigen unter uns, die glauben, mehr Talent als Dieter Bohlen zu haben oder bessere Sprüche klopfen können, dürfen sich demnach auch als Künstler fühlen. Das öffentliche Einführen einer Currywurst in den Anus eines Hundes dürfte dann wohl auch als Performanceakt gelten. Allerdings sollte darauf aus gründen des Urheberrechts verzichtet werden, denn die Idee dazu stammt, wenn man entsprechenden Berichten Glauben schenken darf, von Dieter Bohlen persönlich.

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