Mit dem Argument eines „übergesetzlichen Notstandes” will Verteidigungsministers Jung im Falle eines Falles von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen lassen? Was verteidigt Herr Jung denn eigentlich? Mit Sicherheit doch nicht unser Grundgesetz, über das sich mit solchen Äußerungen hinwegsetzt. Das Bundesverfassungsgericht zumindest hatte letztes Jahr dem Abschuss von Flugzeugen mit dem Vereis auf die Menschenwürde eine Absage erteilt. Menschenleben gegen Menschenleben abwägen, dass darf keinesfalls eine allgemeine Richtlinie in der Politik sein.
Herr Jung bezieht sich, so hoffen wir alle, auf einen theoretischen Fall, der trotz des von Wolfgang Schäuble heraufbeschworenen Bedrohungspotential nicht Wirklichkeit wird. Das derzeitige Säbelrassen führt weder dazu, Ängste der Bevölkerung zu beruhigen noch schreckt es potentielle Terroristen ab. Der wohl einzige, aber durchaus nicht zu unterschätzende, Effekt dürfte die Beschädigung der Rechtsordnung und des Bundesverfassungsgerichtes sein.
Wer sich über das Gesetz stellt, kann weder die Rechtsordnung schützen noch ist er ein Granat für die Demokratie. Eine solche Äußerung verspricht zwar Sicherheit und Ruhe, nur ist die dieselbe Ruhe, die es auch auf Friedhöfen gibt. Unterschlagen wird dabei, dass es in einer Demokratie keine Freiheit ohne Risiko geben kann. Wenn jemand wirklich zum „Abschuss” freigegeben werden sollte, dann ist es der Verteidigungsminister, der in de Bundesregierung nichts mehr verloren hat.
Und wenn Her Jung aufs Abstellgleis geschoben wird, dann sollte Herr Schäuble am besten gleich mit geschoben werden – was bei ihm ja dank der Griffe etwas einfacher ist. Ohne den derzeitigen Bundesinnenminister wäre das Thema Onlinedurchsuchung auch erstmal vom Tisch. Selbst wenn darüber zukünftig noch mal diskutiert werden sollten, dann sicher sachlicher, objektiver. Die derzeitige Hysterie schadet nur.
Besonders schlimm in diesem Zusammenhang sind die verdrehten Äußerungen von Herrn Schäuble. Er behauptete sogar jüngst, der Großteil der Bevölkerung würde eine Onlinedurchsuchung befürworten. Abgesehen davon, dass es er dafür den Beleg schuldig blieb und die Behauptung stark bezweifelt werden kann, dürfte das selbst wenn es zutreffen würde, nicht Maßstab politischer Entscheidung sein. Ansonsten müsste Bundesfinanzminister Peer Steinbrück umgehend die Pendlerpauschale, die von einer Mehrheit der Bevölkerung befürwortet wird, wieder einführen.
Nachtrag: Gerade im Radio wurde berichtet, dass das Verteidigunsministerium bereits willige Piloten ausgesucht hat, die im jeden Fall den rechtswidrigen Befehl zum Abschuss ausführen würden und damit auch Bereit sind, eine Straftat zu begehen.
4 Kommentare
Klasse Tippfehler:“… ein Granat für die Demokratie.“ – Bitte NICHT korrigieren!!
JBJ
Nachtrag:
Wusste noch gar nicht, dass es bei der Bundeswehr eine ‚Gewissensprüfung‘ gibt, die man nur besteht, wenn man bestätigt, gewissenlos Menschen zu töten…
… vor 18 Jahren musste ich mich durch das Gegenteil quälen!
JBJ
Er dürfte sich damit auf die kürzlich durchgeführte Umfrage der ARD berufen. Jedoch sollte man auch dort hinterfragen WEN die ARD befragt hat. Mit Sicherheit haben 80% der Befragten keine Ahnung worum es eigentlich geht…
@Thomas Kurbjuhn, dessen Kommentar von Askimet abegfangen wurde und auch dort gelandet ist, wo er meiner Meinung nach hingehört: Du brauchst dich nicht weiter bemühen, in meinem Blog Kommentare zu hinterlassen – ich denke, ich habe bereits erklärt, warum ich diese lösche.