Horst Köhler hat eine, hat seine Entscheidung getroffen. Jetzt ist es klar, dass Christian Klar nicht begnadigt wird. Entgegn unschönen Spekulationen ist davon auszugehen, dass er diese Entscheidung souverän, nach bestem Wissen und Gewissen getroffen hat. Eine Rechenschaft über seine Entscheidung ist er niemanden schuldig – was überings auch für den Fall gegolten hätte, wenn Klar begnadigt worden wäre.
In Teilen der CDU / CSU wird die Ablehnung des Gnadengesuchs ganz unverhohlen begrüßt. Ein Verhalten, dass dem Bereits entstanden Schaden am Ansehen des Amtes vergrößert. Es gilt, die Entscheidung des Bundespräsidenten zu respektieren. Alles andere stellt nicht nur die Rolle des Bundespräsidenten in Frage, sondern übersieht auch, was Gnade wirklich bedeutet. Es ist insofern auch gut, dass Horst Köhler niemanden seine Entscheidung begründen muss.
Wer dennoch nicht genug hat von der Debatte um die Freilassung von Christian Klar, der kann über die Worte von Mathias Richling nachdenken, der gestern Abend in der Rolle als Bundespräsident bei Beckmann zu erleben war.
Sinngemäß gab er von sich, dass wenn Klar nach wie vor das System ablehnt und diesem mit Hass gegenüberstünde, eine Freilassung in dieses System ja eigentlich eine Strafe für Klar sein würde – also genau das Gegenteil von Gnade.
2 Kommentare
Sehr schön, da Herr Richling wieder mal richtig mitgedacht. Warum nicht gleich die Haftbedingungen verschärfen und Klars Zelle in die Frankfurter Börse verlegen?