Die weitere Zunahme von Hartz-IV Empfänger verschärft die Probleme auf dem Wohnungsmarkt, auf dem es anscheinend gerade an kleineren Wohnungen mangelt. Satte 45 Quadratmeter sind es, auf die ein Alleinstehender Empfänger von Arbeitslosengeld II Anspruch hat. Angesichts der Verknappung dieser Luxuswohnungen ist die Stadt Löbau auf eine originelle Idee gekommen. Hartz-IV Empfänger werden in größeren Wohnungen untergebracht. Überzählige Räumen werden von der Wohnungsverwaltung verschlossen und dürfen nicht genutzt werden.
Damit dies auch tatsächlich nicht passiert, wird regelmäßig alle drei Wochen die Wohnung kontrolliert. In wie fern dies mit der Unverletzbarkeit der Wohnung oder der Menschenwürde vereinbar ist, wurde bisher noch nicht beantwortet. Befürworter der Regelung werden aber sicher einwenden, dass eine Hartz-IV-Empfänger schon mal Abstriche in Kauf nehmen muss. Die abgeschlossenen Räume bleiben durch die Zwangsräumung dann leer und ungeheizt.
Konsequent wäre überings ein Ringtausch. In Zeiten von überquellenden Justizvollzugsanstalten könnten straffällig gewordene Besserverdiener für die Haftdauer in die für Hartz-IV Empfänger viel zu großen Wohnungen untergebracht werden. Im Gegenzug drüfen dann Arbeitslose künftig im Knast wohnen. Damit das auch rechtlich auf keine Probleme stößt, müsste nur die ihnen zustehende Quadratmeterzahl nach unten hin angepasst werden.
Eine Antwort
zuerst dachte ich, der Hintergrund (welche Stadt heißt schon freiwillig Löbau? – Dann doch eher „Wixhausen“ bei Frankfurt!) wäre Satire, dann ging mir auf, dass nur der Titel nicht stimmt:
Nicht ‚Zu Hause gefangen‘ sondern ‚Zu Hause ausgesperrt‘! Bin ich froh, dass ich als HartzIVer eine 34m²-Bude hatte. Es war nämlich ein 1-Zimmer-Appertment. Was wäre geschehen bei einem günstigen 1-Zimmer-70m²-Loft? Nicht auszudenken!
JBJ