Wenn es wirklich so ist, wie es kolportiert wurde, dass 20 Millionen Kreditkarten von deutschen Polizeibehörden überprüft wurden, um Verdächtige aus der Kinderporno-Szene zu ermitteln, dann sei an dieser Stelle die Frage erlaubt, ob der Zweck wirklich jedes Mittel heiligt. Sicher, Kinderpornographie ist verabscheuungswürdig und wird auch völlig zurecht strafrechtlich verfolgt. Nur sollte dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Eine solche Überprüfung wäre ein massiver Verstoß gegen den Datenschutz. Der Staat degradiert zudem seine Bürger damit zu potentiellen Straftätern, die in jedem Fall überwacht werden müssen – der Mensch ist somit nicht in erster Linie unschuldig, sonder schuldig, bis der gegenteilige Beweis erbracht wurde.
Gestern diente die Gefahr vor Terroranschläge als Grund für eine Totalüberwachung, heute die Kinderpornografie. Was wird es morgen sein?
Warum die Aktion gegen Kinderpornografie den Namen „Mikado” trug, ist auch recht schnell erklärt. Wer sich zuerst im Widerstand bewegt und Einspruch erhebt gegen das Ausspionieren, gegen die Totalüberwachung, ist ebenfalls verdächtigt.
5 Kommentare
– Es wurden 22Mio Karten geprüft
– es wurden 322 Verdächtige ermittelt
– Quote Täter/Verdächtige: 0,00146%
Das hat doch was!
JBJ
Als Vater von 2 Kindern und engagierter Bürger für den CCC und die EFF bin ich da in der Zwickmühle. Vater Andrej hat nix zu verbergen und was ich mit Kinderschändern anstellen würde, ist ja bekannt…
Der Datenschützer in mir kriegt bei derlei Methoden jedoch grüne Pickel auf der Stirn.
Es gäbe einen Kompromiss
Die Überprüfung kann für den Staat durchaus anonym gehalten werden, wenn die Kreditkarteninstitute selber prüfen. Verdachtsfälle, die der Matrix dieser Fahndung entsprechen könnten die Institute melden und auf richterlichen Beschluß dürften diese dann offengelegt werden.
Damit wäre Privatsphäre und Datensicherheit genüge getan.
Ob das hier allerdings so gelaufen ist…
Knackpunkt: Die Banken werden kaum Personal/Resourcen abstellen, um in Eigeninitiative die Empfänger der Kartenzahlungen auf ‚das Anbieten von Kinderpornographie‘ zu prüfen…
Ansonsten geb ich cozmic völlig Recht.
JBJ
Auf jeden Fall lesenswert ist der Beitrag und die Komentare dazu im law blog. Auch der Artikel bei telepolis „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten” ist interessant.