Wenn jemand aus persönlichen Motiven heraus Gesetze macht, den Bezug zur Verhältnismäßigkeit verliert, dann nennt sich das ganze „Quasi-Verteidigungsfall”. Einen solchen existiert nach dem Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, wenn Terroristen im deutschen Luftraum ein Flugzeug entführen.
Wenn es nach ihm gehen würde, dürfen dann solche Flugzeuge künftig abgeschossen werden – angeblich um schlimmeres zu verhindern. Mit der gleichen Argumentation, die Schäuble verwendet, ließe sich auch das Grundgesetz so anpassen, dass der Wiedereinführung der Todesstrafe nichts im Wege stünden würde.
Wenn es eine Katastrophe gibt, die es abzuwehren gilt, dann ist es die Aushöhlung des Grundgesetzes und den damit verbundenen Werten.
Eine Antwort
ja, habe dazu vorhin im radio auch einen bericht gehört. da stellte man dann die passende frage, ob das leben einzelner (derer im flugzeuge) denn dem leben vieler (die sonstwo gefährdet sind) nachrangig einzuordnen sei …
diese frage könnte man dem herrn schäuble ja auch mal stellen !