Sicher ist es richtig, dass niemand in Deutschland verhungert (abgesehen von Kindern in Abstellkammern, magersüchtigen Mädchen und Rentnern in Altersheimen). Daher ist das Urteil des Bundessozialgerichtes zu Hartz-IV nachvollziehbar – zumindest bis zu einem gewissen Grad. Der Regelsatz zusammen mit der Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung (was ist eigentlich mit Strom?) bis zu einer gewissen Höhe verhindert, dass die Anzahl der Menschen in Deutschland, die unter Brücken nächtigen und in der Fußgängerzone um Geld betteln, sprunghaft ansteigt. Zumal es wohl kaum ausreichend Brücken für alle geben würde.
Mehr leistet der Regelsatz allerdings nicht. Wer behauptet, mit 345 Euro im Monat sei eine Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gewährleistet, zeigt nur, wie weit er selber von der Realität entfernt ist – mit dem Betrag lasen sich wenn überhaupt mal gerade die Lebensmittel bezahlen. Wer quasi von der Hand in den Mund lebt, wird kaum am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können.
Betroffen erfahren oft auch eine soziale Ausgrenzung. Zum Teil deshalb, weil ihre wirtschaftliche Situation so bedrückend auf sie wirkt, dass sie Außenkontakte weitestgehend abbrechen. Mit dem Verlust der Arbeit setzen Depressionen ein, der Weg nach unten beginnt. Plötzlich stellen die Arbeitslosen auch fest, wem sie im Verwandten- und Freundeskreis wirklich was b deuten. Kontakte werden abgebrochen, weil die, denen es noch besser geht, eine Art Ansteckung mit der Arbeitslosigkeit vermeiden wollen. Wie der Tod so wird die Arbeitslosigkeit zu einem Thema, über das besser geschwiegen wird.
Ein Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist das nicht. Kulturelle Veranstaltung wie Theater und Kino dürften auch wohl kaum noch bei einem monatlichen Eta von 345 möglich sein. Das Urteil des Bundessozialgerichtes ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Das Franz Müntefering, ein vermeintlicher Sozialdemokrat, diese Entscheidung begrüßt, beschämt zutiefst. Er sollte sich noch mal erklären lassen, was der Begriff „Existenzminimum” wirklich bedeutet: ein Existenzminimum sichert die Existenz, mit anderen Worten das nackte Überleben. Mehr nicht.
Nachtrag: Heribert Prantel schreibt in der Süddeutschen Zeitung von heute davon im Kommentar „Für Essen und trinken: 3,69 Euro täglich” wie relativ das Existenzminimum in Deutschland ist. Geschiedenen Männern bleibt, nach Abzugs der Unterhaltsleistungen an Frau und Kind(er) mindestens 840 Euro monatlich, Hartz IV-Empfänger müssen mit 345 Euro auskommen und Asylbewerbern steht noch viel weniger zu.
8 Kommentare
Das geschiedenen Männern mehr zusteht hat ja andere Gründe.
Würde denen genausoviel zustehen wie einem Hartz IV Empfänger würden sie ja nicht mehr arbeiten gehen und Hartz IV beziehen. Dann muss der Staat für die Väter und für die Frau und Kinder aufkommen.
Desweiteren finde ich es absolut gerecht das jemand der arbeitet auch etwas davon haben sollte…
Es geht nicht darum, ob jemanden mehr oder weniger zusteht, sondern um die Definition dessen, was als Existenzminimum in Deutschland gilt. Es geht nicht um eine neue Neiddebatte, sondern um die Frage, was ein Mensch in Deutschland an finanzieller Unterstützung benötigt, um tatsächlich am gesellschaftlichen und kulturellen leben teilnehmen zu können.
Ich denke, das wird aus dem Artikel aber auch deutlich.
btw: Strom muss von den 345,- gezahlt werden!
und: wer ‚teilmöbliert‘ wohnt (und wenn es nur ein einziger Schrank ist!) verliert etwas an Bezügen (als Ausgleich für die nicht-enstandenen Kosten für Möbel!).
… bin ich froh, aus der Hatzer Hölle raus zu sein!
JBJ
Was ist eigentlich mit Risikoversicherungen (Haftpflicht, Haushalt, Unfall)? Übernimmt die auch der Staat?
Im übrigen sollte man sich nicht über die Höhe des Geldes unterhalten. Wer mit Geld umgehen kann, kann sich von diesem Geld zumindest über Wasser halten. Viel schlimmer ist m.E. die Perspektivlosigkeit und soziale Ausgrenzung, die mit dem Stigma „Harz 4“ einhergeht.
Jeder Langzeitarbeitslose stürzt sofort auf das Existensminimum und hat heute eine relativ geringe Chance, auf dem 1. Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Der Grundgedanke des Anreizes zum arbeiten ist ja gut, nur was, wenn es keine Arbeit gibt?
Versicherungen (zumindest die notwendigen) werden soweit ich weiss vom Staat übernommen. Zumindest hab ich auf meiner letzten Abrechnung der Krankenversicherung so einen Hinweis gelesen.
Jeder der solche „tollen“ Entscheidungen trifft, sollte mal (mindestens!) ein Jahr lang Hartz IV selber erleben müssen.
In der Debatte um die Höhe des Geldes wird leider die Zeit der Abhängigkeit nicht berücksichtigt. Drei-vier Monate lässt es sich von 345,- Euro plus Miete gut leben, nach ’nem halben Jahr wird’s schwierig und wer länger als ein Jahr damit zurecht kommen muss, schafft das nur noch, wenn er Freunde oder Bekannte hat, die ihm helfen. Es gibt Kosten, die erst im Laufe der Zeit entstehen (Kleidung muss ersetzt werden, Geräte gehen kaputt, Gesundheit…), dafür soll man eigentlich immer etwas zurücklegen, aber das Geld wird schon im Alltag aufgefressen.
„Kultur“ ist in der Regel nicht möglich. Vor 10-15 Jahren gab es noch etliches an Kultur, das man kostenlos in Anspruch nehmen konnte. Aber durch gestiegene Mieten, Steuern und amtliche Auflagen, kostenpflichtige Kontrollen an allen Ecken und Enden ist es quasi nicht mehr möglich, kulturelle Angebote kostenlos zur Verfügung zu stellen. Z.B. kann eine Disko ohne Einnahmen am Eingang nicht mehr existieren, selbst, wenn die Mitarbeiter kostenlos arbeiten.
Laut Schlüssel sind in den 345,- Euro für Wohnen (umfasst: Strom, Gas und Reparatur/Instandhaltung, exklusive Heizkosten) ganze 26,83 Euro enthalten. Wenn man umziehen (muss) soll von diesem Betrag auch die Renovierung beider Wohnungen gezahlt werden. Spätestens bei diesen Aufschlüsselungen werden die absurden Rechnungen klar. Auch schön: für Verkehr sind 19,18 Euro enthalten, davon muss ich nicht nur mein Fahrrad pflegen und reparieren, sondern auch die Monatsmarke für 35,- Euro (Berliner Soz-Ticket) zahlen (Einzelticket: Amt, hin und zurück: 4,20 Euro).
Zum Vergleich Geschiedener + Hartz IV-Empfänger: Man muß bei letzteren doch noch die Miete zum ALG II dazurechnen, oder nicht?
Zum Thema Wenn man umziehen (muss) soll von diesem Betrag auch die Renovierung beider Wohnungen gezahlt werden:
Ich hab in einigen Fällen gelesen, daß die ARGEn z.B. bei einem „Zwangsumzug“ (bisherige Wohnung angeblich zu groß) auch die umzugsbedingten Kosten zu tragen hatten.