Möp! Satte 2.000 Euro hat der Junge mit Telefon in den Sand gesetzt, denn einen seiner Anträge hat das Gericht Hohenschönhausen zurückgewiesen, wie im law blog zu lesen ist.
Um einen großen Showmaster zu zitieren: „Das wäre ihr Preis gewesen…”
Tragische Gestalten werden hierzulande überrings nicht vor sich selbst geschützt, sondern für Talkshows am Nachmittag abgerichtet. In sofern hat der Lustknabe noch eine viel versprechende Kariere vor sich.
9 Kommentare
Über die Honorare der Talkshows kann CBT die Kosten durch die „Verleubnung“ und das staatliche Unrecht wieder reinholen.
Insofern habe ich wenig Mitleid mit diesem Menschen.
2000 € ist nur der Streitwert, an dem sich die Gebühren bemessen. Die eigentlich Gebühren betrag 223,76 €.
Welche talkshows?
Ist da was angekündigt?
Mehr wissen will !
223,76€ ??? Oh Mann der einzige, der von so einem Quatsch was hat sind die Anwälte…
@Ingmar Greil: Nur 233,76 Euro? Mhm da habe ich mich wohl mit den Nummern vertan – so wie dieser Torsten …
Naja, das ist eben der Unterschied zwischen der Gebühr, und ihrer Bemessungsgrundlage. Aber keine Sorge, da vertun sich viele. Für den Anwalt sollte auch noch etwas dazukommen, das waren nur die Gerichtsgebühren.
Und wenn Torsten ernst macht, und Beschwerde einlegt, kommen natürlich noch die Gebühren der nächsten Instanz dazu. Wobei ich eigentlich keine Zweifel daran habe, wer das letztlich bezahlt :-)
Auf jeden Fall erstmal danke für die Aufklärung. Wobei sich da zwei Fragen für mich stellen:
a) Ist Trosten rechtschutzversichert?
b) Würde eine Rechschutzversicherung dafür aufkommen?
Wie dem auch sei, ich bin schon mal gespannt, ob sich Torsten wirklich traut, in die nächste Instanz zu gehen. Noch können Wetten abgeschlossen werden…
Wenn er kein Einkommen hat, was vermutlich offiziell bei ihm der Fall ist, dann beantragt er Prozesskostenbeihilfe und dann bezahlts….genau, wir!!!
Nana, ganz so ist das nicht. Bei offensichtlich unbegründeten Klagen gibts auch keine Verfahrenshilfe.