Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, künftig Zwangsheiraten mit bis zu zehn Jahren Gefängnis zu bestrafen. Für normale Ehen gilt allerdings nach wie vor lebenslänglich, wenn nicht die vorzeitige Begnadigung durch Scheidung erfolgt.
Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, künftig Zwangsheiraten mit bis zu zehn Jahren Gefängnis zu bestrafen. Für normale Ehen gilt allerdings nach wie vor lebenslänglich, wenn nicht die vorzeitige Begnadigung durch Scheidung erfolgt.
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