Das Mandatsträger im deutschen Bundestag nicht am Hungertuch nagend und für ihre Anwesenheit mehr als ausreichend entschädigt werden, ist bekannt. Auch nicht neu ist, das einige von ihnen recht lukrativen Nebentätigkeiten nachgehen.
Was für andere Bezieher staatlicher Leistungen (Arbeitslose und Hartz IV Empfänger zum Beispiel) zutrifft, wir durch den neuen Verhaltenskodex, der seit Anfang des Jahres für die Abgeordneten des Bundestages gilt, auch von den Abgeordneten verlangt. Sie müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen.
Einige Parlamentarier, zu denen auch Friedrich Merz (das ist der, der sich gerne mit fremden Feder schmückt) gehört, passt das nicht. Sie wollen dagegen klagen. Grund dafür ist angeblich die Verletzung der Freiheit zur Ausübung eines Berufes. Es darf vermutet werden, daß es eher darum geht, peinliche Abhängigkeiten möglichst nicht öffentlich werden zu lassen.
Von nicht wenigen Mandatsträger ist bekannt, daß sie im Parlament nicht Volkes Stimme vertreten, sondern die Interessen eines Lobbyisten. So war es auch in der Vergangenheit anscheinend nichts ungewöhnliches, wenn eine SPD Abgeordnete aus Ostwestfalen im Verteidigungsausschuss saß und gleichzeitig noch ein staatliches Salär von einer Rüstungsfirma bezog.