Wieder so eine Geschichte von meinem Bruder. Ein Kunde sieht im Schaufenster ein Schild. Irgendwas mit 20 Prozent Rabat. Er schaut sich eine Kaffeemaschine (Einzelstück). Die gefällt ihm aber nicht, deshalb lässt er sich andere Modelle zeigen (die eindeutig keine Einzelstücke waren). Eine von denen gefällt ihm sehr gut und er fragt nach dem Preis.
Auf den von meinem Bruder genannten Preis will er jetzt noch 20 Prozent Rabat haben, denn das stand ja schließlich im Schaufenster. Mein Bruder fragte ihn drauf hin, ob er das Schild den richtig gelesen hätte, den dort stand eindeutig „20 Prozent auf Einzelstücke”. Gefallen hat das dem Kunden nicht.
Wir lernen mal wieder daraus, daß es Deutschland einen erheblichen Anteil an funktionalen Analphabeten gibt.
2 Kommentare
Hmm, aber es gibt ja auch das Rabattgesetz, nachdem ein Kunde das Recht hat, nach einem Rabatt zu fragen. Darauf eingehen muss ein Händler aber natürlich nicht!
Mama hat den Bericht mit Freude gelesen.