Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Wer in der zweite Reihe sitzt und mitschreibt, wenn andere foltern, macht sich ebenso schuldig als wenn er selber foltern würde. Gleiches gilt für den, der die Mitschrift für eigene Zwecke verwendet. Von Heribert Prantel gab es zu diesem Thema gestern einen sehr guten Kommentar in der Süddeutsche Zeitung. Da das Thema immer noch aktuell ist, hier ein Auszug aus dem Kommentar:

„Der Staat muss und darf nämlich nicht alles Mögliche, sondern nur alles rechtlich Mögliche unternehmen. Ansonsten wäre er nicht der Staat, sonder eine Räuberbande. Schäuble geht auch fehl, wenn er meint, bei der Vorbeugung von Straftaten müsse es nicht so genau zugehen wie bei ihrer Verfolgung. Vorbeugung ist kein Raum extrem verdünnten Rechts; die Grundregeln des Rechtsstaats sind unteilbar.”

Prantel zieht auch eine Parallel zum Verhältnis von Hehler und Dieb. Laut Strafgesetzbuch gilt für den Hehler die selbe Strafe wie für den Dieb, da er auch von der Tat des Diebes profitiert. Prabtel bringt es auf den Punkt, wenn er sagt

„Der Hehler, so formulieren es alte Lehrbücher des Strafrechts, sei der Zuhälter des Diebs. Also ist eine Politik, die sich nicht mehr darum schert, ob und wie schmutzig eine Information ist, eine Zuhälterin des Unrechts.”

Wer Geständnisse verwendet, die unter Folter abgerungen wurden, macht sich zum Komplizen der Folterknechte. Immer und ohne Ausnahme. Es gibt dabei keinen schmalen Grat, sonder nur eine Trennlinie, an der sich Recht von Unrecht scheidet. Abgesehen davon darf in Frage gestellt werden, was eine Aussage, die unter Folter abgerungen wurde, wirklich wert ist in Bezug auf ihre Brauchbarkeit. Ein Mensch der leidet, wird in der Regel alles tun und sagen, um sein Leiden zu beenden. Wenn dem nicht so wäre, müsste es in unserer Welt eine Menge dunkler Mächte, Teufel und Dämonen geben, denn das sie mit solchen im Bunde stehen, haben viele Frauen unter Folter behauptet, bevor sie anschließend als Hexen verbrannt wurden.

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