Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Während auf deutschen Weihnachtsmärkten Bratwürste brutzeln, wurde in den USA die 1000. Hinrichtung seit Wiedereinführung der Todesstrafe durchgeführt. Dem biblischen Motto „Auge um Auge Zahn um Zahn” folgend geht es dabei nicht um Abschreckung, sondern um staatlich durchgeführte Rache.

Erschreckend dabei ist auch die hohe Zahl derer, die in fragwürdigen Prozessen zum Tode verurteilt werden. Zweifelhaften Zeugen wird Glauben geschenkt, wichtige Indizien, die die Unschuld beweisen könnten, verschwinden. Bei der Vielzahl der belegten Justizirrtümern stellt sich die Frage, ob der Mensch sich zum Henker über andere aufschwingen darf oder ob er nicht große Schuld auf sich lädt, in dem er anderen das Leben nimmt. Letztendlich bleibt es im Ergebnis gleich, ob jemand im Affekt einen Menschen tötet oder ob ein Mensch nach einem Gerichtsprozess zum Tode verurteilt wird.

Ein vermeintliches Rechtssystem, in dem die Todesstrafe eingebetet ist, befreit nicht von der Schuld. Einen fairen Prozess kann es nicht geben, wenn das Urteil die Todesstrafe ist. Abgesehen davon passt der Begriff nicht. Der Tod des Verurteilten kann keine Strafe sein, denn Strafe soll für den Verurteilten immer auch eine erzieherische Komponente haben. Die fehlt aber, da der Verurteilte keine Möglichkeit zu Besserung mehr haben wird.

In Anbetracht der hohen Anzahl an Gewaltverbrechen kann auch nicht von einer abschreckenden Wirkung gesprochen werden. Andere Staaten mit höherer Einwohnerdichte pro Quadratmeter und ohne Todesstrafe haben eine wesentlich geringe Mordrate.

Letztendlich ist die Todesstrafe eine Hinrichtung, ein legalisierter Mord auf Bestellung.

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