Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungskonformität der vorgezogenen Neuwahlen am 18. September bestätigt. Damit sind die Pappkarten Anfang der Woche nicht vergeblich an die Wähler verschickt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungskonformität der vorgezogenen Neuwahlen am 18. September bestätigt. Damit sind die Pappkarten Anfang der Woche nicht vergeblich an die Wähler verschickt worden.
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