Von allen guten und bösen Geistern verlassen

In einer groß angelegten Aktion hat ein von der Bundesagentur für Arbeit beauftragtes Callcenter Hunderttausende von Hartz IV Empfängern angerufen. Diese Telefonaktion wurde von Datenschützern scharf kritisiert. Zurecht, denn sensible Daten sind durch diese Aktion an Dritte – in diesem Fall T-Systems als Dienstleister – weitergegeben worden. Interessant an der Sache ist der Umgang mit Kritik seitens der Agentur. Zunächst einmal wird behauptet, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten worden sind und das die Teilnahme an der Aktion den Hartz IV-Empängern freigestellt worden sei. Dann wird als Grund für die Telefonaktion angegeben, sie wäre notwendig gewesen um fehlende Daten zu erheben. Unter anderem würde häufig die Telefonnummer der Leistungsempfänger nicht im Datensatz vorhanden sein.

Mhm. Also wird eine Telefonaktion durchgeführt um die Telefonnummern zu erfragen. Merkwürdig, wo doch die Telefonnummern gefehlt haben sollen. Glaubwürdiger wäre in dem Fall eine Briefaktion.

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