Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Die deutsche Sprache ist voll von Euphemismen – besonders dann, wenn man den Bereich Wirtschaft betrachtet. Da spricht man davon, dass eine Firma sich kleiner gesetzt hat, Mitarbeiter freigestellt wurden oder eben von Aufhebungsverträgen. Die Bedeutung und Funktionsweise eines Aufhebungsvertrages durfte ich heute sehr anschaulich selber kennenlernen.
Allen Mitarbeitern meiner Firma wurde ein „unverbindliches Angebot“ gemacht. Klingt zwar irgendwie eher nach dem Film Der Pate, ist aber oberflächlich betrachtet eher ungefährlich. Das Angebot besteht zumeist darin, den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben und quasi als „Belohnung“ dafür dem Arbeitnehmer eine gewissen Geldbetrag zusätzlich mit auf den Weg zu geben. Der Betrag berechnet sich in den meisten Fällen nach der Formel Betriebszugehörigkeit in Jahren mal halbes Monatsgehalt.

In meinem Fall sind das fünf Jahre Betriebszugehörigkeit, was nicht wirklich verlockend ist. Daher habe ich das Angebot abgelehnt. Zumal ein Aufhebungsvertrag auch einen Pferdefuß hat. Das Arbeitsamt werdet die damit verbunden Kündigung als selbstverschuldet, das bedeutet, dass man für die ersten drei Monate kein Arbeitslosengeld erhält. Damit ist dann in den meisten Fällen bereits die Abfindung aufgebraucht. Hinzu kommt, das es in der momentanen wirtschaftlichen Situation für mich nahezu unmöglich sein wird, in absehbarer Zeit eine neue Stelle zu finden.

Jetzt heißt es erst mal abwarten, was weiter passiert und ob sich Kollegen finden, die ihren Platz räumen, damit andere bleiben können.

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