Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Spätestens wenn sich Silberfäden durch die Haare ziehen, wird es Zeit sich zu vergegenwärtigen, vor wem man sich rechtfertigen muss. Hält man sich an die geltenden Gesetze, so ist die Liste recht kurz:

  • Frau oder Lebenspartnerin
  • Vorgesetzte
  • Finanzamt
  • Gott (wenn es ihn geben sollte)

Zudem gibt es noch eine moralische Verpflichtung zur Rechtfertigung gegenüber der nachfolgenden Generation in Bezug auf den Umgang mit dem gemeinsamen Lebensraum Erde.

Weitere Personen, Institutionen oder Gruppen, gegenüber denen man zur Rechtfertigung für sein Handeln verpflichtet ist, ergeben sich nur auf Grund der Übernahme bestimmter Ämter und Funktionen. Dabei gibt es für beide Seiten eine gemeinsame Grundlage, einen Konsens oder einen Vertrag, aus denen sich die Aufgaben und Verpflichtungen ableiten. Dadurch entsteht dann auch der Grund zu einer Rechtfertigung.

Ferner sind Rechtfertigungen dann notwendig, wenn man gegen Gesetze und Regeln verstößt. Wobei in diesem Zusammenhang jedoch keine Rechtfertigung im engeren Sinne erforderlich ist.
So zum Beispiel, wenn man bewusst gegen eine Regel verstoßen hat, weil sie einem gleichgültig ist oder nicht Wichtig erscheint. (Rauchen im Nichtraucherbereich, trotz großer Schilder …). In solchen Fällen kann eine Rechtfertigung nicht an Stelle der Schuld treten und den Verstoß heilen.

In anderen Zusammenhängen sind Rechtfertigungen nicht notwendig, ja sie sind sogar hinderlich, da sie als Zeichen der Schwäche aufgefasst werden können. Derjenige, der eine Rechtfertigung einfordert und sie erhält, ist automatisch dem anderen überlegen.
Wird man aufgefordert, sich für die Dreistigkeit, den linken statt den rechten Sitz besetzt zu haben, so ist sicher, dass man verloren hat, wenn man sich auf dieses Spiel einläst. Selbst die besten Argumente können dann nicht helfen.

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