Manchmal ist das Demokratieverständnis von Politikern doch etwas befremdlich. Besonders dann, wenn es im Nachgang von Abstimmungen im Bundestag darum geht, so genannte „Abweichler“ abzustrafen, da sie es gewagt haben, gegen den von der Fraktion vorgegebenen Kurs zu stimmen. Mal so als Erinnerung: Es ist zwar richtig, dass die Abgeordneten im Bundestag einer Partei angehören. Dieser Partei haben sie auch zu verdanken, dass sie als Kandidat für die Bundestagswahl aufgestellt wurden. Gewählt wurden sie aber nicht von ihrer Partei, sondern vom stimmberechtigten Bürger in ihrem Wahlkreis. Einen Rechtsanspruch auf ihre Stimme bei Abstimmungen hat die Partei nicht. Der „Fraktionszwang“ besteht nur dadurch, dass Abweichler nicht mehr zur Wahl aufgestellt oder im schlimmsten Fall aus der Partei ausgeschlossen werden. Laut Grundgesetz gibt es eine Gewissensfreiheit der Mandatsträger. Artikel 38 des Grundgesetzes ist da sehr eindeutig in Bezug auf ihr Amt:
„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Unserem Bundeskanzler sollte mal öfter ins Grundgesetz schauen, bevor er sich mit seinen bösen Äußerungen zu weit aus dem Fenster lehnt.