Laut Artikel 20 des Grundgesetztes gilt solange die Unschuldsvermutung, bis eindeutig das Gegenteil bewiesen wurde. Ein potentieller Straftäter oder Terrorist mag zwar verdächtig sein und sich so verhalten, so lange er sich ab nicht tatsächlich strafbar gemacht hat, ist er als unschuldig zu betrachten. Dieser Grundsatz ist wichtiger Bestandteil unsere Demokratie. Ihn abzuschaffen oder ins Gegenteil zu verdrehen, schadet der Demokratie in jedem Fall mehr, als dass der eventuelle Nutzen dies rechtfertigen würde. weiterlesen »