25. März
2010

Zu kurz gekommen

Das Kinder von Hartz IV Empfängern zu kurz kommen, ist durchaus wörtlich zu nehmen. Höchstrichterlich wurde jetzt bestätigt, dass die Familien auch in Phasen, in denen die Kinder einen Wachstumsschub haben, keine zusätzlichen Leistungen erhalten.
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