Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Anscheinend ist das Sommerloch jetzt doch noch angekommen. Die ersten Politiker kommen mit Themen an, die auch erneut aufgewärmt nicht besser schmecken. Bereits vor drei Jahren wurde darüber diskutiert, ob der Entzug der Fahrerlaubnis auch als Strafmaß für Taten in Frage kommen sollte, die keine Verkehrsdelikte sind. Fahrverbot als Generalstrafe, sozusagen.

Aktuell visiert Justizminister Heiko Maas (SPD) ein Fahrverbot für Straftäter an. Also zum Beispiel für Steuerhinterziehung Fahrverbot. Darüber kann man nachdenken und auch anderer Meinung sein. Es kommt nicht oft vor, dass ich eine deutlich andere Sicht auf die Dinge habe wie Heribert Prantl in der Süddeutsche Zeitung.

kaboompics / Pixabay

Prantl bricht heute mit seinem Kommentar in der SZ eine Lanze für das Fahrverbot als Generalstrafe — weil es weh tut. Selbstverständlich hat er recht, dass es eine Sanktion ist, die deutlich stärker wirkt als eine Geldstrafe. Ich kann ihm auch in einem anderen Punkt zustimmen. Selbstverständlich hat sich unsere Gesellschaft und das Rechtssystem weiterentwickelt und wir strafen nicht nach dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Die Strafe bezieht sich eben nicht auf die Tat – Prantl spricht hier von „spiegelnden Strafen“, die einen „direkten oder symbolischen Bezug zur Straftat haben“.

Auch in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit kann ich Prantl noch folgenden. Für jemand, der auf dem Land ohne ÖPNV lebt hat der Entzug der Fahrerlaubnis eine andere Bedeutung für jemanden, der in Köln in der Innenstadt lebt und arbeitet. Bei Geldstrafen wird bereits  die unterschiedliche Einkommenssituation berücksichtigt, beim Fahrverbot dürfte es ähnlich funktionieren.

Und trotzdem widerstrebt mir diese Art der Bestrafung. Aus den gleichen Gründen wie vor drei Jahren.

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist keine Strafe, sondern für bestimmte Teile der Bevölkerung eine Notwendigkeit oder sogar eine Lebenseinstellung. Wer seinen Führerschein entzogen bekommt, weil er eine Straftat begangen hat, muss zur Strafe mit dem ÖPNV fahren. Welches Bild vermittelt denn das vom ÖPNV?

Die Intention hinter dem Führerscheinentzug entzieht sich mir nicht ganz. Natürlich tut es weh, ganz klar. Aber was bewirkt die Strafe? Es geht um die Einschränkung der individuellen Freiheit, so wie ich das sehe. Man ist ohne Führerschein nicht mehr mobil, vielleicht sogar nur noch ein halber Mensch — auch wieder ein Bild, was ich komplett ablehnen.

Wenn eine Strafe treffen soll, dann bitte so, dass sie nicht anderen Unbeteiligte ebenfalls trifft beziehungsweise diskriminiert. Oder Straftäter abstempelt. Nicht jeder der in Köln künftig mit der KVB unterwegs ist, hat schließlich Steuern hinterzogen — und die, die es im großen Stil gemacht haben, können sich einen Chauffeur leisten.

Was würde Heiko Maas denn in meinem Fall vorschlagen? Mir die BahnCard 100 wegnehmen lassen? Oder mit einem Zusatz versehen, damit ich für die Dauer der Strafe keine Züge des Fernverkehrs mehr nutzen kann? Nein, die Idee mit dem Fahrverbot ist alles andere als ausgereift und wird auch durch Wiederholung nicht besser.

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