Das Bundessozialgericht hat gestern die Höhe der Hartz IV Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt. Bei diesen wurden nicht vom Bedarf ausgegangen, sondern mehr oder minder nach Körpergröße festgelegt, dass Kinder bis 14 Jahren 60 Prozent und danach 80 Prozent der Leistungen, die Erwachsene erhalten, bekommen.
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