Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Bereits am Freitag stand Fest, dass mit dem ausschlaggebenden Votum der Bundeskanzerlin die Bundesregierung den Weg frei macht für ein Verfahren nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs gegen Jahn Böhmermann wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes. Unmittelbar danach bracht ein Sturm der Empörung los, Politiker der SPD überschlugen sich förmlich mit ihren Distanzierungen von dem, was Merkel vertreten hatte.

Bevor ich näher auf meine eigene Position in der Sache eingehe, möchte ich zwei Dinge festhalten, die unstrittig sein sollten. Zum einen der Umstand, dass unabhängig davon, wie die Entscheidung der Bundesregierung ausgesehen hätte, in jedem eine zivilrechtliche Klage gegen Böhmernann anhängig ist — ausgelöst durch die private Anzeige von Erdoğan über seinen deutschen Anwalt. Zweitens, auch das sollte niemand bezweifeln, hätte jede Entscheidung von Angela Merkel Kritik hervorgerufen. Sie befand sich also in einer Position, wo jede Richtung gleichermaßen schlecht ist. Ich denke, Frau Merkel hat sich mit Sicherheit ihre Entscheidung nicht einfach gemacht — an ihrer Stelle möchte ich nicht sein.

kikatani / Pixabay

Mein erster Impuls war Unverständnis an der Entscheidung. Die Karikaturen und Sprüche bei Facebook fand ich gelungen. Mir wurde jedoch recht schnell klar, dass der Fall nicht so einfach ist. Wie häufiger erhoffte ich mir eine tiefer gehende Reflexion am nächsten Tag in der Süddeutsche Zeitung durch Heribert Prantl. Viel früher schrieb Kiki in ihrem Blog einen lesenswerten, sehr klugen Text.

Tenor hier: In dem Merkel eben nicht ihren Ermessunsgspielraum nutzt, um das anlaufende strafrechtliche Verfahren zu stoppen, beweist sie, wie wichtig das Prinzip der Gewaltenteilung in Deutschland ist.

Kleiner Exkurs: Genau darüber lässt sich trefflich streiten, denn der Paragraf 103 hat nicht nur einen historischen Kontext, sondern wurde eben auch vor dem Hintergrund geschaffen, dass das Staatsoberhaupt im Einzelfall abwägen kann, ob oder ob nicht Klage erhoben wird. Ein legitimer Standpunkt wäre hier auch zu sagen, die Ablehnung der Klage wäre demnach kein Eingriff in die Gewaltenteilung, sondern würde im Gegenteil der Intention des Paragrafen entsprechen. Da aber das vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits schwer zu vermitteln ist, gilt ähnliches wohl auch für ein ausländisches Staatsoberhaupt.

Merkel weiss oder glaubt zumindest zu wissen, wie die Gerichte hierzulande entscheiden werden. Ein Freispruch für Böhmernann ist ziemlich wahrscheinlich. Gegenüber der Türkei steckt Merkel daher in der Rolle des Pontius Pilatus. Sie wäscht ihre Hände in Unschuld, hat gleichzeitig aber der geforderten Form Genüge getan. Man stößt dem Bündnispartern — denn einer solcher ist die Türkei derzeit — nicht vor den Kopf.

Vergessen werden sollte auch nicht, dass der Paragraf 103 abgeschafft werden soll. Der Fall Böhmernann wäre damit der letzte seiner Art. „Seht her, mir sind die Hände gebunden!“ — das wäre die Kurzform von Merkels Aussage.

In jedem Fall macht sie deutlich, welchen Unterschied es in der Rechtsauffassung zwischen Deutschland und der Türkei gibt:

Wir setzen uns gegenüber anderen Staaten dafür ein, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit zu achten. Wir fordern ihre Achtung und ihren Schutz auch von der Türkei ein.
Angela Merkel

In Deutschland findet keine Rechtsbeugung statt, sondern geht alles seinen geregelten Gang. Die Bundeskanzlerin Merkel ist nicht vor dem türkischen Präsidenten auf die Knie gegangen. Sie hat ihm klug die Grenzen aufgezeigt. Das ist politisch, das ist diplomatisch. Auf internationalem Parkett kann man sich eben nicht wie in einem Sandkasten verhalten und seinen Emotionen freien lauf lassen.

Bevor man sich weiter über Merkel oder empört oder wie die SPD echauffiert, sollte man sich den Kommentar von Prantl in der SZ vom Samstag genau durchlesen. Dort heisst es treffend in Bezug auf die Entscheidung der Bundesregierung:

Die „Ermächtigung“ bedeutet lediglich, dass die Justiz jetzt das machen darf, was ihre Aufgabe ist: Die „Tat“, also die Satire, daraufhin prüfen, ob sie strafbar ist.
Heribert Prantl Quelle: SZ, 16.04.2016

Je länger ich darüber nachdenke, desto klüger erscheint mir die Entscheidung von Angela Merkel. Zu behaupten, sie hätte das nur gemacht, weil „wir“ die Hilfe der Türkei in Bezug auf die Flüchtlinge benötigen, ist eine ziemlich billige Nummer.

Eine Antwort

  1. Ich sehe es nicht so!

    Nicht nur für die bevorstehende gerichtliche, sondern auch für die persönliche Meinungsbildung halte ich es für notwendig, sich zunächst näher mit dem Hintergrund von Böhmermanns „Schmähgedicht“ auseinander zu setzen.

    Hierzu ein Artikel von Deniz Yücel, Istanbul:

    http://m.welt.de/politik/ausland/article154435450/Der-Leberwurst-Komplex-Wen-Erdogan-verklagt.html

    Seine Schilderung bietet den Bezug zum kritisierten konkreten Verhalten Erdogans, den eine Satire als Anknüpfungspunkt ja benötigt. Wie in diesem Artikel erschreckend dargestellt wird, benutzt Erdogan gerade die Behauptung, er sei beleidigt worden, in grassierend-inflationärem Umfang, um Gegner und Kritiker durch Beleidigungsklagen einzuschüchtern und mundtot zu machen. Sein Versuch, wegen des harmlosen Extra3-Liedchens diese Masche auch auf Deutschland auszuweiten, hat viele vermutlich erst auf diese Vorgänge in der Türkei aufmerksam werden lassen und war auch der Anlass für Böhmermanns Satire.

    Einen kurzen Ausschnitt aus diesem Artikel möchte ich zitieren:

    >>In der siebenjährigen Amtszeit von Erdogans Vorgänger Abdullah Gül genehmigte das Justizministerium 545 Anklagen gemäß Paragraph 299 des Türkischen Strafgesetzbuches, der für die “Beleidigung des Staatspräsidenten” bis zu vier Jahre Haft vorsieht. In den nicht mal zwei Jahren seit Erdogans Vereidigung waren es hingegen schon 1845 Fälle, wie Justizminister Bekir Bozdag Anfang März bekannt gab.
    Seither dürfte die Marke von 2.000 überschritten worden sein. Die Zahl wird nun immer wieder zitiert. Doch sie erfasst das Ausmaß des Leberwurst-Komplexes nicht mal annähernd.
    Denn nicht mitgezählt sind dabei Erdogans Zivilklagen auf Schmerzensgeld, die Disziplinarverfahren gegen Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Studenten sowie die Verfahren wegen “Beleidigung einer Amtsperson” aus Erdogans Zeit als Ministerpräsident, zu denen auch das Gollum-Verfahren gehört. Nicht mitgezählt sind schließlich die Beleidigungsanzeigen gegen Parlamentsabgeordnete, die Immunität genießen. “Wenn man all das zusammennimmt, sprechen wir von über 10.000 Verfahren”, sagt der Jurist Kerem Altiparmak von der Universität Ankara, der das Thema erforscht. “Das ist eine ganze Industrie, die ein politisches Ziel verfolgt: einschüchtern und abschrecken.”<<

    Wir sind uns vermutlich darin einig, dass Erdogans Beleidigungswahn international einzigartig drastische Ausmaße angenommen hat, mit drastischen Folgen für viele der Betroffenen.
    Darf nun Satire dieses drastische Verhalten des egomanen Erdogan mit ihren Mitteln, also auch auf drastische Weise, aufgreifen?

    Böhmermanns satirischer Ansatz war folgender: Wenn Erdogan den Straftatbestand angeblicher Beleidigungen in der geschilderten Weise für seine persönlichen politischen Zwecke missbraucht und damit schlicht ins Absurde übertreibt – sogar im Ausland -, dann ist auch ein Schmähgedicht gerechtfertigt, das tatsächliche Beleidigungen Erdogans seinerseits ins Absurde übertreibt – ein satirischer Spiegel. Den vorstehend geschilderten Kontext hat Böhmermann in seinen begleitenden Kommentaren explizit deutlich gemacht und ausgeführt. Erst die Kombination dieser Kommentare mit dem Gedicht und seine Bezugnahme auf ein reales Verhalten Erdogans macht aus der Ansammlung von Beleidigungen eine juristisch gerechtfertigte Satire.

    Seine Kommentare kann man hier anhören (Zum Video scrollen):

    https://www.facebook.com/RecInvasion/

    Wäre Erdogan lernfähig und -willig, könnte er diese Absicht begreifen und Demut üben.

    Natürlich war das nicht wirklich von ihm zu erwarten 😉

    Aber Satire richtet sich ja nicht nur an die satirisch überzeichnete Person selbst. Der satirische Spiegel dient ja genauso dazu, eine Debatte über das satirisch kritisierte Verhalten in Gang zu bringen.

    Dass Böhmermann damit extrem erfolgreich war, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen …

    Nun zu Merkel: Sie hätte sich von Anfang an aus der ganzen Satirenummer raushalten können. Also: Keinen Kommentar zu dem Extra3-Vorfall, keinen Kommentar zu Böhmermanns “Schmähgedicht”, keine Ermächtigungserklärung für § 103 StGB abgeben, allein dem Grundrecht der Gedanken-, Rede- und Kunstfreiheit verpflichtet und der Gewaltenteilung entsprechend – und nebenbei: ausschließlich mit diesem Verhalten verfassungsgemäß handelnd(!) – einfach den Dingen in der gesellschaftlich-rechtlichen Sphäre ihren freien Lauf lassen. In diesem Fall wäre Erdogan der Rechtsweg genauso offen gestanden, der Rückgriff auf § 103 StGB ist völlig unnötig, um ihm in Deutschland in demokratischem Geist die Gerechtigkeit im Rahmen der unabhängigen Justiz widerfahren zu lassen, die er selbst in der Türkei willkürlich missachtet. Durch die Ermächtigungserklärung hat sich Merkel mit ihm ohne Not gemein gemacht, durch ihren Umgang mit § 103 StGB hat sie ganze Sache erst zu dieser politischen Großdimension aufgeblasen, den sie auch auf internationaler Ebene inzwischen hat.

    Der Fehler liegt allein auf Merkels Seite und sie hat ihn lange vor Böhmermanns “Schmähgedicht” begangen: Sie hat sich – im übrigen aus meiner Sicht in völliger Blindheit bezüglich der möglichen Folgen – von dem egomanen Despoten Erdogan so abhängig gemacht, dass sie nun schon nicht einmal mehr ihren Amtseid wahren kann. Mit ihrer Erdogan-freundlichen Politik hat sie einen beispiellosen politischen Scherbenhaufen aufgetürmt, zu dessen Beseitigung sie selbst ganz offensichtlich nicht mehr in der Lage ist. Dank Merkel befindet sich Deutschland derzeit in einem Verhältnis der Suzeränität gegenüber dem neoosmanischen Reich des Möchtegernsultans Erdogan. Wann hat es eine derartige freiwillige Unterwerfung unter einen Despoten schon mal gegeben, der aus puren wahltaktischen Gründen und um die verfassungsändernde Mehrheit für sein egomanes Präsidentenprojekt durch Neuwahlen nach einem für ihn unbefriedigenden Wahlergebnis zu erzwingen, allein in den letzten Monaten weit über 5.000 Kurden in einem gezielt wieder angefachten Bürgerkrieg ermorden ließ und den Mitgliedern dieser Volksgruppe inzwischen mit Entzug der Staatsbürgerschaft droht, um die ethnischen Zahlenverhältnisse in seinem türkisch-osmanischen Sinne zu drehen.

    Ich verachte Merkel für ihre politische Blindheit und ihren Erdogan-Opportunismus und ich bin stolz auf Böhmermann, der auf satirischem Weg versucht hat, diese zum Himmel schreiend traurigen Verhältnisse wieder gerade zu rücken. Vielleicht liegt im Kern auch hierin ein Motiv Merkels, die dies unter Einsatz ihrer Richtlinienkompetenz höchstpersönlich gegen erheblichen Widerstand durchsetzen musste, ihn der Strafmöglichkeit nach § 103 StGB auszusetzen, der ja eine höhere Strafandrohung normiert als die “normalen” Beleidigungstatbestände des StGB! Womöglich aus diesem Grunde will sie diesen Paragrafen erst nach seiner letztmals möglichen Anwendung gegen Böhmermann abschaffen, statt sich unverzüglich von diesem obrigkeitsstaatlichen Relikt im StGB zu verabschieden.

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