Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Mit Humor ist das so eine Sache. Wer über keinen verfügt, kann ihn auch nicht an einem dieser insbesondere für das Ruhrgebiet typischen „Büdchen“ kaufen. Für zwei Groschen Humor — gibt es nicht.

Wer sich jemals mit Humor als berufliches Betätigungsfeld beschäftigt hat weiss, welche feinen, zum Teil auch intellektuellen Grenzen es gibt. Spaß muss sein, ist aber eher in der unteren Schublade anzurufen. Und meistens geht der Spaß auf Kosten anderer. Aber selbst das kann zuweilen auch witzig sein, solange die Grenzen bekannt sind. Fairerweise sei gesagt, dass es auch eine Form der Diskriminierung von Randgruppen darstellt, keine Witze über sie zu machen.

Alexas_Fotos / Pixabay

Noch weitere geht die Frage, ob es erlaubt ist, sich über tödliche Krankheiten lustig zu machen.

Wie bestellt ein Krebskranker im englischen Pub zwei weitere Bier? — „Two more.“

Meiner Meinung nach muss man das sogar, denn über etwas zu lachen hilft uns, der Sache ihren Schrecken zu nehmen.

Die Freiheit, über etwas zu lachen oder sich über etwas lustig zu machen, sollte sich jeder nehmen dürfen. Aber stimmt das so wirklich? Würde der Chefarzt eines Krankenhauses den obigen Witz auf einer Pressekonferenz erzählen, nun ja, mit Sicherheit hätte er wenig später ein Problem mit seinem Ruf. Postet er den Spruch dagegen auf seinem privaten Facebook-Profil, sollte es glimpflicher ausgehen, auch wenn das Profil öffentlich ist. Oder aber hat jemand in leitender Position grundsätzlich kein Recht auf Privatleben und eine eigene, private Meinung? Fest steht in jedem Fall, bei einer Bewerbung hätte es der erfundene Chefarzt schwerer, wenn der künftige Arbeitgeber auch sein Facebook-Profil scannen ließe.

Statt theoretischer Überlegung lässt sich aber auch ein konkreter Fall nehmen. Nehmen wir dazu ein T-Shirt mit einem, sagen wir mal, etwas provokanten Spruch: „Wie geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“
Wenn ich das T-Shirt trüge, davon Fotos ins Netz stellen würde, es gäbe kein Aufschrei. Meine private Meinung. Über die Art von Humor kann man dann diskutieren. Möglicherweise könnte ich noch zur Vermeidung anführen, das Ganze wäre ironisch gemeint oder sei eine Form der Systemkritik.

Nun habe aber nicht ich das T-Shirt getragen, sondern ein Vorsitzender Richter in einem Strafverfahren. Das Bild von ihm hat er dann bei Facebook gepostet, dazu der Kommentar darunter von ihm „Das ist mein ‚Wenn du rauskommst, bin ich in Rente‘-Blick.“ Finde ich persönlich lustig. Der Anwalt eines Angeklagten, der auf das Bild stieß (vermutlich hat er so was auch ganz bewusst gesucht) allerdings war ganz andere Meinung und stellte einen Befangenheitsantrag. Dem wurde dann in zweiter Instanz entsprochen.

Beruflich wird sich der Richter wohl verändern müssen, im Raum stand auf der Vorwurf, seine Urteile in der Vergangenheit müssten auf Grund der Befangenheit noch mal auf den Prüfstand.

Humor hat es schwer in Deutschland. Zu letzt lacht man lieber gar nicht, wer weiss schon wo das hinführt.

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