Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Vor einigen Monaten, es war der Tag, an dem das Urteil gegen Thomas Middelhoff verkündet wurde, sprach ich mit einem Kollegen darüber. Als Strafmaß wurden drei Jahre ohne Bewährung angesetzt. Sowohl der Kollege als auch ich sind keine Sympathisanten des Großkapitals. Dennoch empfanden wird das Urteil als zu hart. Nicht nur das. Meiner festen Überzeugung nach sollte an Middelhoff ein Exempel statuiert werden. Die eigentliche Tat „Untreue und Unterschlagung“ mit einer Schadenssumme von rund 500.000 Euro sieht lächerlich im Vergleich aus. Für Hoeneß gab es wegen Steuerhinterziehung drei Jahre und sieben Monate — bei einem Betrag von über 8 Millionen Euro. Berücksichtigt wurden dabei längst alle begangenen Straftaten.

Nur verhielt es sich bei Hoeneß jedoch so, dass er sich selber anzeigte (strafmildernd). Zudem zeigte er Anzeichen von echter Reue (strafmildernd). Viel wichtiger jedoch, Hoeneß hat sich im Verlauf seinen Lebens sozial engagiert, war auch beim „einfachen Mann“ beliebt. Dagegen Middelhoff: jemand, der von seinem ganzen Typ her dafür wie geschaffen schien, unsympathisch zu sein. Geachtet selbst unter seines gleichen nur, solange er erfolgreich war. Arrogant noch im Auftreten vor Gericht. „So einer“ muss hart, ganz hart angefasst werden — denkt der Stammtisch.

Juristisch, soweit ich als Laie das weiss, wird Steuerhinterziehung vergleichsweise milde bestraft. Ebenfalls wie einige Delikte, die sich gegen die körperliche und geistige Gesundheit von Menschen richten. Thomas Middelhoff hat sich dagegen der Untreu schuldig gemacht. Diese wird, nach Gesetzen, die noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen, hart bestraft. Die Causa Middelhoff ist ein erschreckendes Beispiel, wie sehr Teile des deutschen Strafrechts noch immer auf nationalsozialistischer Denkweise basieren.

Darüber hinaus, und damit sind wir dann bei der aktuellen Entwicklung, ist Thomas Middelhoff jemand, der nicht nur einfach bestraft wurde, sondern jemand, den man förmlich hinrichtet. Seine Villa in Saint-Tropez neidete man ihm wie seine ganze Art der Lebensführung. Wer mit dem Hubschrauber von Bielefeld nach Essen fliegt, mit dem kann muss etwas nicht stimmen — unabhängig davon, ob die von Middelhoff vorgebrachten Argumente für den Flug nicht möglicherweise doch etwas Substanz hatten.

Seines negativen Bildes war sich Middelhoff wohl bewusst. Auch muss er geahnt haben, dass er bei einer Verurteilung kaum mit einem blauen Auge davon kommen würde. Das er in Haft über Wochen mit Schlafentzug förmlich gefoltert wird, hätte er nicht mal ansatzweise ahnen können. Jemand alle 15 Minuten zu wecken, weil er angeblich selbstmordgefährdet ist, dient kaum zu seinem Schutz, denn der Körper, der Mensch, reagiert darauf. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu heute, mit ausdrücklicher Zustimmung von Middelhoff:

Er wiegt nur noch etwa siebzig Kilo, hat Mühe, sich das Hemd zu knöpfen, einen Stift zu halten. Sein Gewebe an Händen und Füßen zerfällt, es gibt den Verdacht, dass er in der Haft an der seltenen Auto-Immunkrankheit „Chilblain Lupus“ erkrankt ist.
Quelle: SZ

Selbst bei den Grünen wird mittlerweile im Fall Middelhoff von schwere Menschenrechtsverletzung gesprochen. Was noch fehlt sind die ersten Verschwörungstheoretiker, die in Middelhoff einen Mann sehen, der zu viel weiss und deshalb verschwinden muss. Für alle anderen dürfte spätestens seit dieser Woche der Umgang mit Thomas Middelhoff ein weiteres Beispiel für die Fehler in unserem Rechts- und Strafsystem sein. Sie sind, trotz ihrer Medienwirksamkeit wie im Fall Gustl Mollath, weniger die Regel denn die Ausnahme. Eine Ausnahme, die es jedoch nicht geben dürfte.

2 Kommentare

  1. Middelhoff ist genau die Sorte Manager, die sich auf Kosten der Mitarbeiter bereichern und für ihr Handeln sowie Fehlentscheidungen keine Verantwortung übernehmen wollen. In der Konsequenz dürfen es dann die Mitarbeiter ausbaden, die anschließend ihren Job verlieren. Die drei Jahre Knast halte ich daher für zu gering.

    Allerdings müssen auch im Knast die Rechte der Insassen gewahrt bleiben.

    1. In Bezug auf die Fehlentscheidung würde ich Middelhoff auch auf gar keine Fall in Schutz nehmen. Was meiner Meinung aber nicht geht, ist die Verurteilung eines Menschen nach Gesetzten aus der Zeit des Nationalsozialismus.

      Über die drei Jahren kann man sicher streiten — auf Bewährung wäre aber als Strafe sicher genug gewesen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner