Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Ermittlungsverfahren eingestellt

Es war im Februar wirklich nur ein kurzer Moment — das Portmonee wurde geklaut, verschwand auf nimmer Wiedersehen. Es folgte damals neben der Tortur, alles Karten wieder zu beschaffen und sperren zu lassen auch eine Anzeige bei der Polizei. Das Einzige, was wir dann zwei Wochen später per Post bekamen, war von der Post in einem Umschlag die gestohlenen Karten. Zumindest bei denen, die nicht zum bezahlen dienen, konnte Nadine einiges sparen. Das teuerste bei den meisten gestohlenen Portmonees ist meistens nicht der Verlust des Geldes, sondern die Kosten für die Wiederbeschaffung der Karten.

Gehört hatten wir seit dem nichts mehr von der Sache. Weder von der Polizei noch von sonst jemanden. Bis gestern, denn da landet ein Brief der Staatsanwaltschaft Köln bei uns. Betrachtet man nur den Umschlag, bekommt man bei so etwas eigentlich immer erstmal einen gehörigen Schreck. Wir erinnerten uns jedoch an den Diebstahl. Aus einem sehr ähnlichen Vorfall rechneten wir eigentlich damit, dass es sich dabei um eine Mitteilung handeln würde, das Verfahren würde eingestellt werden, ein Täter habe sich nicht ermitteln lassen. Mit unserer Vermutung lagen wir fast richtig. Im Betreff stand: „Ermittlungsverfahren gegen VORNAME NACHNAME“

Richtig, es stand dort tatsächlich der volle Vor- und Zuname des Täters, der uns bis dahin unbekannt war. Weiter hieß es dann im Brief:

das Ermittlungsverfahren habe ich endgültig gemäß § 154 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt.

Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafen neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.

Diese Voraussetzung ist in dem vorliegenden Fall erfüllt.

Durch diesen Bescheid werden etwaige zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt.

Vorgeschädigt durch meine Beschäftigung mit Krimis fängt bei mir sofort das Kopfkino an. Bei der Art und Weise, wie Nadine das Portmonee entwendet wurde, kann man eigentlich einen Laien ausschließlich. Wer immer es auch damals klaute, tat dies nicht zum ersten und vor allem wohl auch nicht zum letzten Mal — bis er gefasst wird, was wohl offensichtlich passiert ist. Oder aber es handelt sich um Beschaffungskriminalität, der Täter wurde in einem anderen Zusammenhang gefasst.

Wie dem auch sei, ich gehe davon aus, dass er noch eine Menge anderer Sachen auf dem Kerbholz hat. Jedenfalls lässt der Brief diese Vermutung zu. Man kann wohl auch von Glück reden, wie die Sache abgelaufen ist. Es gibt in Köln, wenn man zum Beispiel die so genannten „Antänzer“ nimmt, durchaus Täter, die wenn sie gestört werden bei ihrem Tun, äußerst aggressiv reagieren. Vor ein paar Monaten stand ein Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger, in dem von einem Zivilbeamten berichtet wurde, der von einem der Antänzer, welche ner auf frischer Tat ertappt hatte, verprügelt wurde.

Der letzte Satz im Brief ist noch mal besonders interessant, den es stößt einen förmlich mit der Nase auf eine Option, die insbesondere dann sinnvoll erscheint, wenn man den Namen des Täters hat. Es wäre also durchaus möglich, ihn zivilrechtlich zu verklagen. Bei einem Gesamtverlust von etwa 90 Euro erscheint das allerdings zu geringfügig.

Was am Ende bleibt, ist ein große Fragezeichen. Uns erschließt sich noch nicht so ganz, warum uns der Namen und nicht lediglich das Aktenzeichen mitgeteilt wurde. Aus Datenschutzsicht finde ich so was bedenklich. Und dieses Bedenken überwiegen bei weitem den Verlust des Portmonees und des Geldes.

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