Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Verkehrssicherungspflicht – Radfahrer auf der Strecke

Vergangen Woche stand im Kölner Stadt-Anzeiger ein Artikel, bei dem es um einen verletzten Radfahrer ging. An sich in Köln nichts besonders, denn nahezu täglich werden Radfahrer in Mitleidenschaft gezogen – um es mal euphemistisch zu formulieren. Der Fahrradfahrer, um den es ging, hatte aber keinen Zusammenstoß mit einem motorisierten Zeitgenossen, sondern mit einem Dornenzweig. Dieser hing von einen Strauch bis in die Mitte des Radwegs, was bei Dunkelheit nicht nur problematisch sein kann, sondern in diesem Fall auch war.

Den Fahrradfahrer erwischte der Zweig, beziehungsweise ein Dorn, mitten ins linke Auge. dem so Geschädigten musste eine künstliche Linse eingesetzt werden. Ob er jemals wieder mit dem Auge richtig sehen kann, ist derzeit noch ungewiss. Die Stadt Köln wurde von ihm daher wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Sie habe, so die Argumentation, auch für Radwege eine Verkehrssicherungspflicht. Das streitet die Stadt auch nicht ab, wendete aber ein, dass man bei einem hunderte Kilometer langen Radwegenetz Aufwand und durchzuführende Maßnahmen abwägen müsse. Im KSTA sprach die Leiterin des Rechts- und Versicherungsamtes von einer „Überforderung“, wenn alles immer „gefahrlos gehalten werden müsse“.

Für mich als Fahrradfahrer ergeben sich daraus mehrere Fragen. Zum einen die, was wohl passiert wäre, wenn der Ast eines Baumes die Windschutzscheibe eines Autos zertrümmert hätte. Würde dann auch so locker reagiert werden seitens der Stadt? Man unterstellt dabei selbstverständlich, dass Fahrradfahrer allenfalls Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse sind.

Die weitaus interessantere Frage ist die, ob überhaupt jemand beim Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln weiß, in welchem katastrophalen Zustand die Fahrradwege in Köln sind. Für mich ist es ein Wunder, dass nicht noch mehr Unfälle passieren. Im KSTA gab es ein paar Beispiele von kritischen Stellen. Die Liste kann man noch mühelos um weitere ergänzen. Hier drei aus meinem näheren Umfeld:

Krefelderstraße. Hier ist der Asphalt des Fahrradwegs zum Teil gefährlich durch Baumwurzeln angehoben. Kurz vor der Inneren Kanalstraße gibt es gefährlich Rückführung des Fahrradverkehrs auf die Straße.

Escherstraße. Zum Teil stehen hier die Masten von Verkehrsschilder und Laternen mitten auf dem Fahrradweg.

Neusserstraße, Stadtauswärts hinter der Haltestelle Scheibenstraße. Der Fahrradweg besitzt zur Straßenseite ein leichtes Gefälle.

Konrad-Adenauer-Ufer. Vor der Hohenzollernbrücke endet der Fahrradweg, wer weiter Richtung Altstadt fährt, kämpft besonders an Wochenenden und bei schönem Wetter gegen Fußgängermassen.

Je intensiver man sich mit dem Radwegenetz in Köln beschäftigt, desto deutlicher stechen (sorry für den Vergleich) die Mängel hervor. Im Grund benötigt Köln ein modernes, zukunftssicheres Radwegenetz, welches den Anforderungen gerade auch bei zunehmende Verkehr auf zwei Rädern gewachsen ist.

2 Kommentare

  1. Für die Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen ist der Träger der Straßenbaulast verantwortlich, dieser trägt auch die Verantwortung für deren Einhaltung. Allerdings ist er nicht dazu verpflichtet Straßen und Wege in einem 100%-ig sicheren Zustand zu erhalten. Siehe Urteil des LG Magdeburg vom 10.03.2011, Az. 10 O 22/11.

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