Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Am hinter uns liegenden Wochenende hat die Bahn, wie zu vernehmen ist, im Nürnberger Bahnhof ein Alkoholverbot durchgesetzt. Es soll zu keinen Zwischenfällen, aber viel Unverständnis gekommen sein. Alkohol durfte zwar im Bahnhof gekauft, nicht aber konsumiert werden.

Über Sinn oder Unsinn der Idee läst sich sicher grundsätzlich diskutieren. Wer häufiger, auch mal zur vorgerückten Stunde, einen Bahnhof wie Köln aufsucht, weiss, welch besonderes Publikum dort unterwegs ist. Es müssen nicht mal die in der Presse zitierten Randalierer oder enthemmten Gewalttäter sein. Alkoholisierte Einzelperson und Gruppen reichen aus, um ein persönliches Gefühl des Unwohlseins zu erzeugen. Der Bahnhof abends ist etwas, wo man sich eher ungern aufhält, ein Stück weit auch aus Angst. Für die Betreiber der Immobilie ist so etwas eher suboptimal, besonders wenn es nicht nur Passanten betrifft, sondern auch Fahrgäste, die man gerne als Kunden bezeichnen würde, um einen wie auch immer geartete Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.

Nachvollziehbar also ist so ein Alkoholverbot. Und nach den vermeintlich ersten Erfolgen in Nürnberg wird sofort nach einer bundesweiten Einführung des Verbotes gerufen. Dabei scheint in der Sache selber wenig nachgedacht worden zu sein. Die meisten Gestalten sind bereits so stark alkoholisiert, dass die im Bahnhof konsumierte Menge nicht ausschlaggebend für ihr Verhalten ist. Bei unverwünschten Verhaltensweisen im Bahnhof müsste auch nicht ein generelles Alkoholverbot eingeführt werden. Das Hausrecht sollte völlig ausreichen, um einen Platzverweis auszusprechen.

Kritiker werden zudem anmerken, dass durch Verbote immer weiter die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt wird. Erst das Rauchverbot, dann Alkoholverbot – was kommt dann? Mit den Kritikern muss man sich nicht gemein machen, um das Alkoholverbot kritisch zu sehen. Der Hinweis auf das Rauchverbot ist aber wichtig, denn genau hier zeigt sich, woran das Alkoholverbot scheitern wird: am mangelnden Durchsetzungswillen.

Ein Verbot, dessen Einhaltung in der Praxis nicht kontrolliert wird oder kontrolliert werden kann, fehlende Sanktionen, geben es letztendlich der Lächerlichkeit preis. Gut zu beobachten ist dies an dem bereits erwähnten Rauchverbot in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen. Nichtmal das Bahn-eigene Personal hält sich ans Rauchverbot. Raucherbereiche auf den Bahnsteigen werden für gewöhnlich von einer Minderheit der auf dem Bahnsteig rauchenden genutzt. Man hat den Eindruck, richtig ernst ist der Bahn es nicht mit dem Rauchverbot. Wenn das damit schon nicht funktioniert, warum soll es dann beim Alkohol funktionieren? Oder will man da härter vorgehen? Es dürfte interessante Szenen geben, wenn jemand im Bahnhof nicht nur trinkt, sondern dabei auch noch raucht.

Ein Verbot ohne Duchsetzungswillen und ohne Sanktionen ist kein Verbot, sondern eine Schönwetterabsichtserklärung.

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