Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Wer das Land seiner Geburt ebenso wie alle Freunde, Verwandte und Bekannte hinter sich lästs, hat in den meisten Fällen eine schwerwiegende Entscheidung getroffen. Er macht sich auf einen Weg ins Unbekannte, bricht möglicherweise alle Brücken hinter sich ab.

Sein Land zu verlassen auf Grund empfundener und realer Not zu verlassen, ist kein leichter Weg. Genauso wenig fällt mir es aber leicht, für mich einen Standpunkt zu finden, wer es „verdient“ hat, in unserem Land aufgenommen zu werden. Im Bezug auf das deutsche Asylrecht bin ich selber auch nicht unbelastet. Die Petersberger Beschlüsse der SPD 1992 zu Verschärfung des Asylrechts waren für mich damals eine einschneidende Erfahrung. Besonders auch deshalb, da ich mich damals in der kirchlichen Flüchtlingsarbeit engagiert hatte. Für mich führte das deshalb wenige Zeit später zu meinem Austritt aus der SPD (eine Entschluss, den ich erst sehr viele Jahre später durch meinen Wiedereintritt rückgängig gemacht habe).

Das voran zuschieben, ist mir wichtig, sehr wichtig sogar. Nach wie vor vertrete ich die Meinung, dass es ein uneingeschränktes Grundrecht auf Asyl geben sollte, egal über welchen Staat die Flüchtlinge einreisen. Schwierig wird es für mich allerdings in Bezug auf die Gründe für die Flucht – wie gesagt, kein leichter Weg.

Ein Recht unumstößliches Recht auf Asyl sollte es in Anlehnung an die Genfer Konventionen in folgenden Fällen geben:

Anerkannte Flüchtlinge sind solche, die verfolgt werden wegen:

  • Rasse
  • Religion
  • Nationalität
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
  • politischer Überzeugung

zitiert aus Wikipedia.de

Über die Jahre ist mir persönlich das Verständnis abhanden gekommen für Menschen, die aus ihrem Land flüchten, weil sie sich einfach nur ein besseres Leben woanders erhoffen. Weil sie zum Beispiel gehört haben, die medizinische Versorgung in Deutschland sei kostenlos. Die Motivation kann ich nicht nur nachvollziehen, sogar auf einer gewissen Eben akzeptieren. Jedoch leitet sich meiner Meinung nach kein Anspruch auf Bleiberecht ab, wenn nicht anerkannte Asylrechtsgründe vorliegen.

Es ist ein deutsche Dilema, ganz eindeutig. Das liegt vor allem dran, dass sich Deutschland nach wie vor nicht als Einwanderungsland versteht. Wären wir das, mit einer Quote von Menschen, die wir nach welchen Schlüsseln auf immer, zusätzlich zu den anerkannten Flüchtlingen, aufnehmen – die gesamte Diskussion, auch auf der Leserbriefseite des Kölner Stadt-Anzeigers zum Thema „Kein Platz für Flüchtlinge“ und „Gestrandet in der Turnhalle“ wäre eine ganz andere. Der Fokus von Politikerinnen und Politikern wie Claudia Roth sollte auch damit auseinander setzen, statt den Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich scharf anzugreifen. Die Wahrheit ist nämlich, dass Friedrich recht hat. Wirtschaftliche Gründe sind kein anerkannter Asylgrund. Gerecht ist das wahrscheinlich nicht, aber für die Stabilität des Landes, in das geflohen wird, ist es wichtig.

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