Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Letztverbraucher beißen die Hunde

Für Otto-Normal-Stromkunde gibt es eine nicht so gute Nachricht. Künftig wird er eine höhere Stromrechnung unabhängig von seinem tatsächlichen Verbrauch haben. Schuld daran ist nicht der Anbieter, sondern die Bundesnetzagentur.

Ganz so einfach ist das aber nicht, denn man muss sich genau die Hintergründe ansehen. Als 1998 der Strommarkt liberalisiert wurde, führte das zur Einführung der sogenannten Netzentgelte. Diese verlangen die Betreiber der Stromnetze von den Stromhändler. Geregelt ist das in der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV). Diese zu entrichtenden Entgelte wer per Umlage auf die Kunden abgewälzt. Die Höhe der an die Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte wird durch die Bundesnetzagentur geprüft.

Im Sommer letzten Jahres wurde von der Bundesregierung eine Neureglung beschlossen, nach der sich Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden im Jahr von der Zahlung des Netzentgeltes vollständig befreien lassen können. Bis dahin konnte der zu zahlende Betrag lediglich auf maximal 20 Prozent des üblichen Netzentgeltes reduziert werden. Dazu musste der Abnehmer eine Vereinbarung mit Netzbetreiber schließen. Seit der Neuregelung reicht an Antrag an die Bundesnetzagentur. Begründet wird die Ausnahmeregelung mit einer angeblichen Stabilisierung der Stromnetze durch die Großverbraucher.

Die Ausfälle bei den Netzentgelten werden durch eine Erhöhung der Umlage bei Privatkunden und kleineren gewerblichen Kunden kompensiert. Mit „Verursachungsgerechtigkeit“ hat das nicht viel zu tun, wohl aber mit Klientelpolitik. Großverbraucher erhalten quasi eine staatliche Beihilfe. Besonders brisant: die Neureglung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2012, obwohl sie erst im Sommer 2011 beschlossen wurde.

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