Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Wenn es nach dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger geht, soll kommerzielle Sterbehilfe in Deutschland künftig strafbar sein. Zunächst erschreckt in der Diskussion der Kenntnisstand.

Nach derzeitiger Rechtslage macht sich ein gewerbsmäßiger Suizidhelfer nicht strafbar. Es geht also zunächst einmal um eine Verschärfung. Allerdings nur auf den ersten Blick, denn dann fällt die Einschränkung auf. Nichtkommerzielle Sterbehilfe, so die Lesart, wäre demnach zulässig und straffrei.

Das kann man weiter ausführen, aber egal wie man es dreht und wendet bleibt meine Meinung zum Thema Sterbehilfe unverändert – ich lehne sie ab. Damit bin ich zum ersten (und vermutlich auch zum einzigen Mal) einer Meinung mit dem Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner, von dem heute im Kölner Stadt-Anzeiger ein Gastbeitrag zu lesen ist. Genau wie er sehe ich ein Problem in der Angst der Menschen vor Leid und Schmerzen. Wenn es soweit ist, wollen viele es lieber schnell hinter sich bringen, wie auch eine aktuelle Umfrage belegt, nach der 49 Prozent der Bundesbürger sogar eine kommerzielle Sterbehilfe befürworten. Der Tod wird weitestgehend verdrängt, dabei ist er Bestandteil unseres Lebens. Sterbehilfe hat nichts mit Sterben in Würde zu tun, eine effektive Schmerztherapie dagegen schon. Was unserer Gesellschaft fehlt, ist die Auseinandersetzung „mit der Wirklichkeit von Tod und Sterben“, wie Meisner schreibt. Auch darin gebe ich ihm Recht. Seine Forderung nach mehr Informationen darüber, was Palliativmedizin und Hospize leisten, kann man nur unterstützen.

Beeindruckend finde ich auch folgendes Zitat:

Hinzutreten muss eine Sterbebegleitung, die ihren Namen ernst nimmt: liebevolle Zuwendung, eine haltende Hand, wenn die Todesnähe ängstigt.

Genau das ist Sterbehilfe nämlich nicht. Sie will nur ein Leben beenden mit dem Versprechen, von Schmerzen und Leiden zu befreien. Heutzutage muss alles immer schnell gehen, möglichst sofort verfügbar sein. Wer will da schon auf den Tod warten? Weder auf den eigenen noch auf den eines Angehörigen. Sterbehilfe, ein bequemer Ausweg? Sie sollte nicht nur meiner Meinung nach vollständig verboten werden. Ich weiss um die Schwierigkeit des Themas. Schnell ist man auch wieder dabei, versuchten Selbstmord zu bestrafen – was nicht richtig wäre. Trotzdem wünsche ich mir mehr Nachdenklichkeit, wenn es um das Thema geht.

Herr Meisner schließt seinen Artikel im KSTA mit einem weiteren Zitat:

Der Mensch soll an der Hand des Menschen sterben, nicht aber durch seine Hand.

An der Stelle wäre es korrekt gewesen, die Quelle zu benennen, denn der Satz stammt nicht von Meisner, sondern aus einer Rede von Horst Köhler

2 Kommentare

  1. Nun ja, ein schwieriges Thema, wie Du schon sagst. Ich gehöre zu den Befürwortern der Sterbehilfe. Und da geht es nicht darum, jemandem körperliche Schmerzen zu ersparen oder es den pflegenden Angehörigen leichter zu machen, sondern um die Verzweiflung der Menschen, die bei mehr oder minder geistiger Gesundheit erleben müssen, wie sie verfallen. Wenn jemand alles verliert, was in seinem Leben Freude ausgelöst hat, wenn er nicht mehr das tun kann, was er geliebt hat, und darüber grübelt und verzweifelt, sodass ihm sein Leben nicht mehr lebenswert erscheint, dann muss Sterbehilfe (nicht kommerziell!) als Alternative zum Selbstmord, als verlängerter Arm, weil es derjenige selbst nicht mehr kann, straffrei bleiben.

    Ich bin sehr dafür, dass man dafür Beratungen einrichtet, meinetwegen zur Pflicht macht, und die Voraussetzungen für einen schmerzfreien Tod schafft – bei unseren Haustieren argumentieren wir übrigens oft mit „Er/sie quält sich ja nur noch“ und ermöglichen diesen leichten Übergang vom Leben zum Tod.

    Dass es rechtlich schwierig zu trennen ist, dass es Grauzonen geben könnte, dass die Entscheidung immer noch wahnsinnig schwer fällt, ist mir klar. Dennoch würde ich jedem Menschen Straffreiheit gewähren, der aus Liebe und in Liebe und nach reiflicher Überlegung einem Menschen hilft, sein Leben zu beenden. Soviel Selbstbestimmung müssen auch Menschen erhalten, die zur Selbsttötung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig sind.

    Das ist jetzt länger geworden, als geplant. Aber ich hoffe, ich konnte meinen Standpunkt einigermaßen deutlich machen und Deinem gegenüber stellen.

    1. Ich denke, wir sollten auf Grund der doch sehr verschiedenen Standpunkte das Thema nicht weiter diskutieren – ich erinnere mich an eine längere Diskussion rund um das Thema, die wir schon mal hatten. Damit wir uns nicht falsch verstehen: bei dem Thema spielt auch der eigene Glaube ein nicht unerhebliche Rolle.

      Zu den von dir erwähnten Haustieren: Obwohl ich vom Land komme bin ich auch gegen das so genannte „Einschläfern“. Für mich hat sowohl das als auch die Sterbehilfe immer den Beigeschmack von Euthanasie.

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