Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Das man vorweg etwas klarstellen muss wie in diesem Fall, ist wirklich bedauerlich. Wenn man aber nicht explizit seine eigene Kinderfreundlichkeit erwähnt, wird man wohl auch in diesem Fall wieder schnell in eine Schublade sortiert.

Daher also folgende Packungsbeilage: DER CHEF und ich sind kürzlich in eine autofreie und kinderfreundliche Siedlung gezogen. Mich stört weder der Kinderlärm draussen noch die tobenden Kindern der Nachbarn über uns. Im Gegenteil, ich finde es ist eine Bereicherung. Nur zu gut weiss ich noch, was für Racker ich damals selber war. Außerdem macht es wirklich Freude, die Kinder mit ihren Eltern zu beobachten. Man kommt auch an den Punkt, an dem Nadine und ich uns noch mal die Frage stellen, ob wir nicht doch Nachwuchs möchte.

Gut, das sollte reichen. Jetzt aber zum eigentlichen Thema. Im Kölner Stadt-Anzeiger von diesem Samstag stand ein Artikel, in dem es um Tagesmütter geht, die die Zustimmung alle Wohnungseigentümer einholen müssen, damit sie in ihrer Wohnung Kinder betreuen dürfen. Großer Aufschrei, es wurde sofort auch seitens der Bundesfamilienministerin nach mehr Toleranz gerufen. „Kinderlärm dürfe kein Grund zur Klage sein“, heisst es.

Ja und nein. Ich finde, an dieser Stelle werden zwei völlig verschiedene Dinge miteinander vermischt. Wenn hier in der Nachbarschaft Kinder zu hören sind, ist das völlig in Ordnung – auch wenn sie sich gegenseitig besuchen. Auf einem anderen Blatt steht für mich die Betreuung von bis zu fünf Kindern einer Kölner Tagesmutter in ihrer privaten Wohnung. Das ist meiner Meinung nach eine gewerbliche Nutzung des Wohnraums, die natürlich zustimmungspflichtig ist, wenn es dadurch zu Ruhestörungen kommt. Ob es sich dabei um Kinder oder Kunden handelt, es völlig unerheblich. Wie der KSTA schreibt, wurde im konkreten Fall die Kinder bereits um sieben Uhr morgens zur Tagesmutter gebracht.

Das Tagesmütter und -väter angesichts der Betreuungssituation unentbehrlich sind, mag zwar sein. Es darf aber nicht dazu führen, dass auf Grund fehlender Kindertagesstätten privater Wohnraum zweckentfremdet wird, Die Familienministerin und andere machen es sich viel zu einfach, wohlmöglich auch, um vom eigene Versagen abzulenken.

Kinderlachen im Treppenhaus ist keine Zumutung – eine gewerbliche Nutzung dagegen schon. Tagespflegestellen habe in reine Wohnhäusern nichts zu suchen. Zu behaupten, das der Trend sich dahingehend entwickeln würde, mit Kinder zu leben, ist ein unsinnig Verallgemeinerung. Es ist ein hinterhältiger Versuch, dadurch jedem, der gegen die Tagespflegestellen im eigenen Haus ist, Kinderfeindlichkeit zu unterstellen. Hier wird Politik auf Kosten anderer gemacht, da es besonders günstig ist, wenn Kinderbetreuung auf diese Weise privatisiert wird.

Eine Antwort

  1. Bitte erkläre mir, worin der Unterschied besteht, ob ich jetzt eine Tagesmutter mit mehreren Kindern oder eine Familie mit mehreren Kindern die von der Mutter ganztags betreut werden als Nachbar habe? Der Lärmpegel wird bei gleicher Kinderanzahl auch vergleichbar sein – schlimmer noch, die Kinder der Familie werden auch außerhalb der von Betreuungszeit (welche eine Tagesmutter ja anbietet) Geräusche machen. Ich finde die alleinige Belästigung durch Kindergeräusche ist bei einer Tagesmutter sogar noch erheblich weniger.
    Klar hat die Politik auch Mist gebaut, das macht sie ja ständig. Genau deshalb müssen wir Bürger ja versuchen uns zu arrangieren, oder was meinst du weshalb die Familien ihre Kindern in Betreuung geben müssen? Weil sie sich es nicht leisten können, wenn nur ein Elternteil arbeiten geht, das ist die Wahrheit!
    Wenn jemand keinen Kinderlärm mag, dann darf er halt nicht in eine Kinderfreundliche Gegend ziehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner