Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Heute standen im Kölner Stadt-Anzeiger drei grundverschiedenen Berichte, die sich dennoch alle auf einen Begriff reduzieren lassen: Freiheit. Der klassische Disput darüber, wo die persönliche Freiheit aufhört und sie eingeschränkt werden muss, um andere zu schützen.

Raucherverbot

Am Dienstag wurde vom rot-grünen Kabinett in Nordrhein-Westfalen eine Verschärfung des bisherigen Rauchverbots beschlossen. Damit endet in NRW die Phase, in der Raucher zahlreiche Lücken nutzen konnten. Künftig wird es keine Ausnahmeregelungen mehr geben, somit auch keine Raucherclubs, Eckkneipenregelungen oder ähnliches. Der Hotel- und Gaststättenverband behauptet, es müssten auf Grund des verschärften Rauchverbotes bis zu 3.000 Kneipen in NRW schließen. Daher verwundert es, was der KSTA am Rande dazu notierte:

In Bayern hat das konsequente Nichtraucherschutzgesetz entgegen den Befürchtungen sogar zu gestiegenen Umsätzen in der Gastronomie geführt
Quelle: KSTA

Man wundert sich daher, warum es erhebliche Wiederstände gegen ein absolutes Rauchverbot gibt. Zumal laut diverse Umfragen über 80 Prozent der Bundesbürger ein totales Rauchverbot befürworten. Die Gegner der des Verbots führen immer wieder gerne an, dass ein Verbot eine unzulässige Einschränkung der persönlichen Freiheit darstelle. Der Staat würde sich in die persönliche Lebensführung einmischen, was ihm nicht zustünde. Über die Gefährlichkeit des Passivrauchens muss nicht mehr diskutiert werden, denn sie ist erwiesen. Als gescheitert dürfte auch das Modell der gegenseitigen Toleranz angesehen werden. Im Regelfall bedeutet es für Nichtraucher nämlich nichts anders als nach wie vor unter dem Zigarettenrauch leiden zu müssen. Gutes Beispiel hierfür sind die Raucherbereiche auf Bahnsteigen. Anders als wohl beabsichtigt wird auch an anderen Stellen geraucht, ohne das es Konsequenzen hat. Den Schaden tragen hier wieder die Nichtraucher. Freiheit endet dort, wo andere zu Schaden kommen.

Beschneidung

Das sollte auch in einem anderen Bereich gelten, wo die Berufung auf religiöse Traditionen und das Recht, diese frei auszuüben, Jungen beschnitten werden. Passiert das bei Mädchen, wird von Genitalverstümmelung gesprochen, gegen die sich zurecht empört wird. Bei Jungen aber soll das zulässig sein, da es dem Willen der Eltern entspricht. Keine Tradition der Welt ist hinnehmbar, die zu Lasten der körperlichen Unversehrtheit geht. Insbesondere Kinder haben eine Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Urteil des Landesgerichts Köln, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbar einzustufen, ist daher richtig – auch wenn dies zu Protesten der betroffenen Religionsgemeinschaften führt. Körperverletzung bleibt Körperverletzung, selbst wenn mancher der Meinung ist, dies sei Ausdruck der persönlichen Freiheit.

Schmerztabletten

Ebenfalls im KSTA stand der Vorschlag eines Sachverständigenrates, künftig die Verfügbarkeit von Schmerztabletten drastisch einzuschränken. Wenn es nach dem Willen der Experten geht, dürften künftig nur noch kleine Packungsgröße rezeptfrei verkauft werden. Alles was über eine Anwendung von maximal vier Tagen hinausgeht, soll es nur noch gegen Rezept geben. Vorgebeugt werden dadurch der übermäßigen Anwendung von Schmerzmitteln, die auf Grund er Nebenwirkung tatsächlich nicht empfehlenswert ist. Was sich wie eine auf den ersten Blick vielleicht noch positiv anhört, ist bei nähere Betrachtung sinnlos. Der Missbrauch von Medikamenten wird dadurch in keiner Weise eingeschränkt, denn niemand wird daran gehindert, sich für den persönlichen Bedarf ausreichende Schmerztabletten durch Einkäufe in unterschiedlichen Apotheken zu besorgen. Statt einer 50er Packung kauft man sich dann eben drei 20er. Bei der Angebotsdichte von Apotheken in deutschen Städten ist dies nichtmal mit größerem Aufwand verbunden. Alternativ lassen sich Schmerztabletten auch im Internet bestellen. Und wer mal eben ins Ausland reist, kann sich dort kostengünstig mit Jahrespackungen eindecken. Hierzulande beuteten kleinere Packungen vor allem teurere Tabletten. Schon jetzt gibt es erheblich Preisunterschiede zwischen Packungsgrößen bezogen auf ihren Inhalt. Das weniger Schmerzmittel konsumiert werden, ist nicht zu erwarten. Daher hat das Vorhaben nur einen Effekt: Profitsteigerung. Die Freiheit des Konsumenten wird eingeschränkt, nicht weil er anderen schadet, sondern ausschließlich weil er sich selbst gefährden könnte.

Fazit

Auch wenn es in den drei Fällen jeweils um Freiheit geht, lassen sie sich nicht vergleichen. Dazu sind sie zu verschieden. Wenn es überhaupt ein Fazit gibt, dann nur dies, dass immer wieder aufs Neue abgewogen werden muss, wie weit eine Einschränkung sinnvoll ist und wo sie ihre Grenzen hat. Andernfalls landet man schnell bei einem Statt, von dem man zurecht sagen kann, er würde seine Bürger nicht nur bevormunden, sondern entmündigen.

2 Kommentare

  1. „Man wundert sich daher, warum es erhebliche Wiederstände gegen ein absolutes Rauchverbot gibt.“ Es ist ja kein absolutes Rauchverbot, sondern lediglich ein Verbot für bestimmte Orte. Ein absolutes Rauchverbot müsste ja gleichzeitig ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren jeder Art beinhalten, oder?

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