Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Das insbesondere von der CSU befürwortete geplante Betreuungsgeld der Bundesregierung wird von Kritikern und der Opposition als „Herdprämie“ bezeichnet“. Fakt ist zunächst einmal, für welchen Fall das Betreuungsgeld vorgesehen ist. Es soll lediglich für Kinder unter drei Jahren gezahlt werden, die nicht in einer Kindertagesstätte betreut werden.

Keinesfalls ist vorgesehen, damit die gesamte Lebensphase, in der Kinder normalerweise in den Kindergarten gehen, durch eine Betreuung innerhalb der Familie zu ersetzen. Begründet wird das Betreuungsgeld unter anderem mit der Schaffung einer Wahlfreiheit für die Eltern. Die gemeinsame von Arbeitgebern und Gewerkschaften vorgetragene Kritik am Betreuungsgeld sollte jedoch aufhorchen lassen. Nicht nur von ihnen wird das Betreuungsgeld als Rückschritt bezeichnet. Es führe, so die Meinung, dazu, dass vor allem Frauen zu Hause blieben und sich um die Betreuung der Kinder kümmern würden. Ganz von von der Hand weisen lässt sich diese Sichtweise nicht.

Zwei Befürchtungen standen bisher vor allem im Raum. Das Betreuungsgeld wäre eine zusätzliche Zahlung für einkommensstarke Familien, in denen die Frau nicht arbeitet und dies auch nicht vorhat. Ebenfalls schaden könne das Betreuungsgeld Kindern aus besonders einkommensschwachen Familien, bei denen diese extra zu Hause gelassen werden, um ein zusätzliches Einkommen zu erhalten. Insbesondere hatte man hier die Empfänger von Sozialleistungen bzw. Hartz IV im Blick.

Für letztere Befürchtung besteht mittlerweile kein Anlass mehr, denn den Empfängern von Hartz IV, die das Betreuungsgeld beantragen, würde dies im vollen Umfang wieder von ihren anderen Leistungen abgezogen. Im Bundeshaushalt wird es in solchen Fällen eine Umverteilung geben, aus dem Eta des Bundesfamilienministeriums zugunsten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für die Empfänger von Hartz IV dürfte der Reiz, Betreuungsgeld zu beantragen, gegen Null gehen.

Was bleibt, ist folgendes Szenario. Denjenigen, die das Geld dringend gebrauchen können, wird es vorenthalten. Das dürfte insbesondere zu Lasten von alleinerziehenden Hartz IV Empfängerinnen gehen. Gut situierte Familien, bei denen die Frauen nicht darauf angewiesen sind zu arbeiten, erhalten dagegen zusätzlich Geld vom Staat – finanziert aus Steuergeldern.

Nicht nur in der sogenannten Mittelschicht wird dagegen das Betreuungsgeld nicht ausreichen, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Die Betreuung der eigenen Kinder zu Hause muss man sich auch in Zukunft leisten können. Es ist und bleibt ein Steuergeschenk für Besserverdienende. Besser wäre es daher, auf die Einführung vollständig zu verzichten und mit dem gesparten Geld den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten voranzutreiben.

7 Kommentare

  1. „Besser wäre es daher, auf die Einführung vollständig zu verzichten und mit dem gesparten Geld den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten voranzutreiben.“

    Der Ausbau der KiTas verzögert sich momentan nicht in erster Linie weil es zu wenig Geld sondern zu wenig Personal gibt. Es werden zu wenig Erzieher ausgebildet und die Leute fehlen an allen Ecken und Enden und die Einrichtungen müssen viel improvisieren.

    Im übrigen finde ich gut das du das Wort „Herdprämie“ in Anführungszeichen gepackt hast. In solchen Diskussionen haben weder „Herdprämie“ noch „Rabenmutter“ bzw. „Rabeneltern“ etwas zu suchen.

    1. „Herdprämie“ hatte ich ganz bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Das Thema Betreuungsgeld wird viel zu oft vereinfacht dargestellt. Es gibt durchaus auch Argumente, die dafür sprechen würden – und vielen ist wohl auch nicht bewusst, bis zu welche Alter es gezahlt werden soll. Das Arbeitgeber und Gewerkschaften den Fokus Arbeitsmarkt haben, war mir leider auch klar – Kinder sind nicht das vorrangige Thema.

      Das zu wenig Erzieher ausgebildet werden: Vielleicht wäre es auch an der Zeit, über eine Hochschulausbildung des Personals und entsprechende spätere Bezahlung nachzudenken.

  2. Noch ein Nachtrag von mir:

    „Die gemeinsame von Arbeitgebern und Gewerkschaften vorgetragene Kritik am Betreuungsgeld sollte jedoch aufhorchen lassen.“

    Deren Fokus ist der Arbeitsmarkt und nicht unbedingt das Wohlergehen der Kinder und der Eltern, deswegen sind deren Aussagen mit Vorsicht zu genießen.

    Im Sinn der Arbeitgeber ist auch eine möglichst liberale Einwanderung von Arbeitskräften … wie es aber diesen Arbeitern nachher ergeht ist den Arbeitgeberverbänden eigentlich egal.

  3. Genau wie das Kindergeld wird das Betreuungsgeld einkommensunabhängig gezahlt (soweit ich weiss). Es bekommt sowohl der Hoch- als auch der Geringverdienende. Das wird mit dem Gleichbehandlunsggrundsatz begründet. Warum wird das Betreuungsgeld dann dem Hartz IV-Bezieher als Einkommen angerechnet und vom Hartz IV-Geld abgezogen? Weil dieser sowieso zu Haus ist? Das gilt auch für nichtberufstätige Ehefrauen der Hochverdiener, oder?

    1. Ich denke nicht, dass das Betreuungsgeld einkommensabhängig bezahlt wird – bisher habe ich dafür auch noch keinen Beleg gefunden, lass mir aber auch gerne das Gegenteil beweisen.

  4. Für die Empfänger von Hartz IV dürfte der Reiz, Betreuungsgeld zu beantragen, gegen Null gehen.

    Der Anreiz dürfte dann durch die „Job-Center” zustande kommen, die den Leuten sagen, hey, Sie haben doch Anspruch auf das Betreuungsgeld, und Sozialleistungen sind immer „nachrangig”, also bitte beantragen, wir kürzen dann schonmal. Und schon ist der „Anreiz” da.

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