Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Ein junger Mann wird in einem U-Bahnhof bedroht, geschlagen. Dann reisst er sich los, rennt in Panik davon, seine Verfolger dicht im Nacken.

Der Mann rennt über die Straße, wird von einem Auto erfasst und stirbt in Folge des Verkehrsunfalls. Die beiden Schläger erhalten eine Bewährungsstrafe, der Richter bleibt erheblich unter den Forderungen des Staatsanwaltes. Soweit nimmt man das lediglich zu Kenntnis, bis man dann liest, was der Richter von sich gegeben hat bei der Urteilsbegründung:

Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert
Quelle: rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg

Übersetzt heisst das dann so viel wie: Der junge Mann hätte nicht weglaufen, sondern sich artig erschlagen lassen sollen. Wer, dessen Leben bedroht ist, läuft denn langsamer? Mit gesundem Menschenverstand ist die Aussage des Richters nicht zu begreifen. Dem Opfer die Schuld geben hatte aber leider auch eine unrühmliche Tradition. Man denke an die Haltung zum Thema Vergewaltigung. Die Frauen seien doch selber Schuld, hieß es da häufiger.

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