Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Die sogenannten Packstationen von DHL, die eine Zustellung von Paketen an einen Automaten, der rund um die Uhr erreichbar sein soll, ermöglichen, sind an sich eine gute Erfindung. Auch wenn ein leichter Beigeschmack bleibt, dass man ein Teil der Dienstleistung auf den Kunden verlagert.

Für Berufstätige, die nicht unbedingt das, was sie bestellt haben, einem Nachbarn anvertrauen wollen, ist das Modell Packstation eine gute Erfindung. Zumindest dann, wenn es funktioniert und Pakete nicht „in eine Filiale umgeleitet“ wurden, so dass man frühestens am nächsten Werktag an sein Paket kommt.

Gestern wurden von DHL E-Mails mit einem Hinweis auf geänderte AGB’s verschickt. Euphorisch heisst es darin, dass man ab dem 16.04.2012 einen Wunschort oder Wunschempfänger angeben könne, an denen die Sendung zugestellt würde, wenn man mal gerade nicht zu Hause sei. Genau dafür waren eigentlich die Packstationen konzipiert, fällt einem als erste spontane Reaktion dazu ein. Gemeint ist aber wohl die Möglichkeit, für den Fall, dass man nicht an eine Packstation, sondern an seine Privatadresse liefern lässt, einen Wunschort oder Wunschempfänger hinterlegen zu können, wenn man zufällig nicht zu Hause ist.

Bei regelmäßigen Nutzern der Packstation ist das nur dann der Fall, wenn man Artikel bestellt hat, die man persönlich entgegen nehmen muss. In so einem Fall nützt dann nur der Wunsch, zum Zeitpunkt der Zustellung selber zu Hause zu sein.

Damit wäre das Thema an sich erledigt, wenn DHL nicht noch selber in der E-Mail ein Beispiel geben würde, was denn ein Wunschort sein könnte:

Für die Serviceoption Wunschort geben Sie einen Ort bei sich zu Hause an. Dies kann z.B. Ihre Garage oder ein beliebiger anderer, von Dritten nicht einsehbarer Ort sein.

So was kann doch nicht ernsthaft gemeint sein, oder? Der Zusteller legt das Paket in die Garage oder vielleicht sogar hinters Haus, zu den Mülltonnen, wenn ich das wünsche. Eine sichere Zustellung ist das wohl kaum und dürfte weder im Sinne des Empfängers noch des Zustellers sein. Was, wenn von diesem „nicht einsehbaren Ort“ das Paket verschwindet? Wer übernimmt dann die Verantwortung für die verloren gegangene (oder geklaute) Sendung? DHL wird dann vermutlich den Standpunkt vertreten, dass der Empfänger schließlich den Zustellort ausgewählt hat. Prima. Und als Kunde habe ich nicht mal eine Garantie, dass die Sendung dort auch wirklich deponiert wurde.

Das Modell ist kein Kundenservice, sondern genau das Gegenteil davon. Es profitiert davon lediglich DHL, da das Unternehmen sich einen erneuten Zustellversuch oder die Einlagerung des Paketes in einer Filiale spart.

6 Kommentare

  1. Das konnte man schon seit vielen Jahren. Meine Eltern lassen das Zeug in die Garage legen. Ist halt aufm Dorf. In der Stadt wär mir das nix.

  2. Und im Sinne des Versenders kann das doch auch nicht sein. Ist der nicht mein erster Ansprechpartner und verantwortlich, wenn meine im Versandhandel bestellte Ware nicht ankommt?
    Man möge mich berichtigen, wenn das nicht so ist.
    Mit der Möglichkeit will der Zustell doch nur die Verantwortung auf den Empfänger abwälzen, wenn einen Sendung verschwindet.
    Dieses Angebot taucht aber sowas von nicht.

  3. … wahrscheinlich muss man dem Boten sagen, wo sich der zugehörige Mensch gerade aufhält?

    Im Ernst, das wird nur getoppt von der Zustellerin: „Unterschreiben Sie halt mit seinem Namen.“ Ähem?!!

    1. Auch nicht schlecht. Bei UPS frag ich mich allerdings, ob ich dank des schlechten Gerätes für die digitale Unterschrift nicht künftig einfach drei Kreuze mache.

  4. Ich hab diese Serviceoption „Wunschort geben Sie einen Ort bei sich zu Hause an.“ auf eigenes Risiko gewählt. Ob ein Paket geliefert wurde, kann ich unterwegs via web-cam einsehen, während zuvor eine Benachrichtigung der Überwachungselektronik via SMS erfolgt. Der Ort ist im Haus selbst, räumlich gesehen, und funktionell so etwas wie eine private Packstation.

    Das Problem ist nur, dass es vom jeweiligen DHL-Boten abhängig ist, ob er Pakete in diesen Zwischenbereich deponiert oder nicht. Ob es nun gewisse Vorschriften sind oder von persönlichen Entscheidungen abhängt, die meisten Sendungen landen dann doch entweder in der nächsten Filiale oder in der nächsten Packstation.

    Von daher ist diese Option eigentlich reine Makulatur, wenn die DHL-Beschäftigten sich nicht an die Vorgaben des Kunden halten.

  5. Ich habe die Funktion bei DHL auch genutzt. Wohne auf dem Dorf und da kam noch nie irgendwas weg.
    Das Problem ist jedoch, dass DHL ein Sauladen ist.
    Trotz der umständlichen Registrierung und Eintragung des Wunschorts werden Pakete, immer wenn niemand da ist, wieder mitgenommen statt sie am Wunschort abzulegen. Die Zusteller sagen immer im System sei diesbezüglich nichts hinterlegt.
    Interessanterweise ist es bei paket.de jedoch unter meinem Namen mit korrekter Adresse usw. eingetragen…

    Die anderen Paketdienste sind da wesentlich flexibler. Da klappt das wunderbar, sogar ohne sinnlose Registrierung.

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