4. Oktober
2010

Widerstand 21

von tboley um 09:29 Uhr

Im Nachhall der Demonstration in Stuttgart gegen das Großprojekt Stuttgart 21 hat Bahnchef Rüdiger Grube gesagt

Ein Widerstandsrecht gegen einen Bahnhofsbau gibt es nicht. Bei uns entscheiden Parlamente, niemand sonst.

Zunächst einmal obligt es nicht Herrn Grube, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu definieren oder uns Grundgesetz und Demokratie zu erklären. Aufgabe von Herrn Grube ist es vornehmlich, sich um den Laden zu kümmern, dessen Chef er ist.

Das die Bahn dabei immer noch mehrheitlich dem Staat gehört und Herr Grube somit sein Gehalt auch von denen bezahlt bekommt, die nicht mit der Bahn fahren, sei nur am Rande erwähnt.

Aber zur Sache. Es gibt nicht nur ein Recht auf Widerstand, sondern in bestimmten Situationen eine Pflicht dazu. Es mag sein, dass in Baden-Württemberg der Landtag mehrheitlich für das Projekt gestimmt hat. Kein Mensch, auch nicht der Papst, ist unfehlbar. Entscheidungen können auf Grund von falschen Informationen getroffen werden. Persönliche Empfindungen spielen auch in der Politik eine Rolle.

Das Recht und die Aufgabe des Bürgers ist es, getroffene Entscheidungen zu hinterfragen anstatt sie als Gott gegeben hinzunehmen. Es mag sein, dass durch Widerstand selbst notwendige Zukunftsprojekte – zu denen Stuttgart 21 nicht zählt – verhindert werden können. Dann ist es Aufgabe der Politik, zu vermitteln, zu erklären und zu werben. Wer das nicht will oder kann, sollte nicht Politiker werden.

Der Einsatz von Wasserwerfern und Reizgas zeigt das Versagen der Politik. Leidtragende sind dabei nicht nur die Demonstranten, sondern auch Polizistinnen und Polizisten, die zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen missbraucht werden.

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Schweigen im Walde zu „Widerstand 21”
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