Von allen guten und bösen Geistern verlassen

„Zur Wahl mitzubringen sind diese Wahlbenachrichtigung und ihr Personalauseis oder Reisepass.” Solches oder ähnliches stand auf den Wahlbenachrichtigungen, mit denen viele Bundesbürger am vergangenen Sonntag ihr Wahllokal aufgesucht haben.

Tatsächlich ist es in der Praxis dann meist so, dass die Wahlbenachrichtigung ausreicht, um einen Stimmzettel zu bekommen und an der Wahl teilzunehmen. Nicht allen gefällt das, denn schließlich steht auf der Wahlbenachrichtigung, dass man einen Ausweis mitbringen sollte.

„mitbringen”, steht, dort sich aber nicht Kontrolle bezogen wird. Wenn ich Bus oder Bahn benutze, muss ich einen gültigen Fahrschein dabei haben. Dabei kann ich kontrolliert werden, muss es aber nicht unbedingt.

Nun ist eine Wahl natürlich etwas anderes als eine Fahrt von Bielefeld nach Essen. Daher greift die etwas flapsige Argumentation auch nicht so ganz. Es gibt aber durchaus andere Gründe, warum die Wahlbenachrichtigung ausreicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die Wahlbenachrichtigung eines anderen aus dem Briefkasten fischt und für jedem anderen die Stimme abgibt, ist äußert gering. Dem entgegen steht die recht hohe Zahl der Wählerinnen und Wähler, die nur ihre Wahlbenachrichtigung dabei haben – ganz ohne Ausweis.

Würde man nun alle die ohne Ausweis zurückweisen, hätte die Wahlbeteiligung sicher anders ausgesehen, da viele nicht erneut ins Wahllokal gegangen wären. Der Personalausweis oder Reisepass ist nur dann notwendig, wenn jemand seine Wahlbenachrichtigung vergessen hat, was nicht so selten vorkommt. Dann reicht der Ausweis aus, um wählen zu können. Da man nur in seinem Wahlkreis wählen kann und die Teilnahme an der Wahl vermerkt wird, ist gewährleistet, dass jeder nur einmal seine Stimme abgibt.

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