Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Öffentlich-rechtliches Verschwinden

Das Internetangebot der öffentlich-rechtlichen Sender soll ab diesem Monat sukzessiv ausgedünnt werden, um sich, wie es der neue Rundfunkstaatsvertrag fordert, keine Gefahr mehr für die gedruckte Presse darzustellen. Ebenso soll künftig vermieden werden, in Konkurrenz zu privaten Angeboten zu treten. Die Sender sollen sich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren. Das ZDF wird daher im Laufe des Jahres 80 Prozent seines Online-Angebotes einstellen.

Nun könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass dies kein Verlust sei. Auch spräche vieles dafür, auf diese Weise die Verschwendung von Zwangsabgaben, der so genannten GEZ-Gebühr, einzudämmen. Nicht wenige müssen sogar eingestehen, dass sie zwar den Webauftritt der Tagesschau im Netz kennen und auch die Mediathek vom ZDF, aber mehr auch nicht.

Verschwinden würde also nichts, was man vermissen würde – ähnlich wie ein Blindarm. Bei näherer Betrachtung entsteht aber eine kaum aufzufüllende Lücke. Auch wenn man nicht immer einverstanden ist, was aus der ersten Reihe zu sehen ist, lässt sich doch auf dem zweiten Blick besser sehen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ein wohltuend anderes Programm anbieten. Mitunter versuchen sie zwar, die privaten zu imitieren, aber es gibt auch viele Gegenbeispiel. Was das Internetangebot angeht: es ist unbestreitbar, dass das Fernsehen auf absehbare Zeit seine Funktion als Leitmedium verliert – wenn es diese nicht schon insbesondere bei der jungen Generation verloren hat.

Für die öffentlich-rechtlichen Sender geht es daher auch um die Gewinnung neuer Zielgruppen, letztendlich auch um das Überleben.

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