28. Januar
2009

Kinder des Zorns

von tboley um 09:31 Uhr

Das Bundessozialgericht hat gestern die Höhe der Hartz IV Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt. Bei diesen wurden nicht vom Bedarf ausgegangen, sondern mehr oder minder nach Körpergröße festgelegt, dass Kinder bis 14 Jahren 60 Prozent und danach 80 Prozent der Leistungen, die Erwachsene erhalten, bekommen.

Ob 211 Euro im Monat angemessen oder ausreichend sind, wurde vom Bundessozialgericht nicht bewertet, sondern nur die Art der Berechnung, die im diesem Fall eben nicht stattgefunden hat.

Es darf jedoch bezweifelt werden, dass der festgelegte Satz ausreicht. Zum überleben möglicherweise, aber sicher nicht zum leben, denn dazu gehört eine gesellschaftliche und kulturelle Partizipation. Diese ist aber mit 211 Euro nicht möglich. Wo Mitschüler ins Kino gehen, bleiben Kinder von Hartz IV Empfängern zu Hause.

Nicht ohne Grund wird gefordert, dass Kinder aus sozial schwachen Familien die kostenlose Mitgliedschaft zum Beispiel in einem Sportverein ermöglicht werden sollte.

Wer schon als Kind von der Gesellschaft ausgeschlossen wird, kehrt dieser dann selber als Erwachsener den Rücken zu. Die Marginalisierung der Kinder führt zu Kindern des Zorns – geborene und heranwachsende Verlierer. Ein nicht zu unterschätzender gesellschaftlicher Sprengstoff.

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