27. Januar
2009

Falsch zugestellt

von tboley um 09:17 Uhr

Allgemein angenommen wird, dass die Post auch ins Gefängnis zugestellt wird. Seit gestern ist zusätzlich klar, dass einer von der Post nicht ins Gefängnis überstellt wird.

Klaus Zumwinkel kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Milde Urteile haben sich anscheinend bei Steuerhinterziehung bewährt, selbst dann, wenn dem Angeklagten langjährige kriminelle Energie bescheinigt wird.

Der einfache Bürger auf der Straße hätte, wenn er nach Zumwinkel befragt worden wäre, als Porto für die Steuerhinterziehung auch zwei Jahre genannt. Allerdings nicht auf Bewährung, sondern in einem schönen Briefkasten mit Gittern vorm Fenster.

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Schweigen im Walde zu „Falsch zugestellt”
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