Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Liebe Raucher, freut euch nicht zu früh über das Urteil des Verfassungsgerichts. Werfen wir mal einen Blick in den Text der Entscheidung:

Mit dem Rauchverbot in Gaststätten verfolgen die Gesetzgeber ein Gemeinwohlziel, das auf vernünftigen Erwägungen beruht und daher die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich zu legitimieren vermag.

Demnach wäre es also durchaus leitim, wie zum Beispiel in Bayern, das Rauchen im Prinzip generell in Gaststätten zu verbieten. In diesem Fall findet nämlich eine Gleichbehandlung statt. Starke Worte fand das Bundesverfassunsggericht auch was das oft von Rauchern verwendetet Argument angeht, Nichtraucher ja freiwillig in verrauchte Kneipen gehen würden:

Die Freiwilligkeit der Entscheidung des Einzelnen, sich insbesondere beim Besuch einer Gaststätte der Belastung durch Tabakrauch auszusetzen, macht das Anliegen des Gesundheitsschutzes nicht hinfällig. Jedenfalls solange es keine ausreichenden Möglichkeiten für Nichtraucher gibt, in Gaststätten rauchfreie Räume zu finden, bedeutet eine solche Entscheidung typischerweise kein Einverständnis mit einer Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, sondern nur die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben durch den Besuch einer ausgewählten Gaststätte teilnehmen zu können.

Im Text finden sich auch deutlich Worte, was die Gefahren durch Passivrauchen angeht:

So veröffentlichte das Deutsche Krebsforschungszentrum in Zusammenarbeit mit dem Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Münster und dem Hygiene-Institut des Universitätsklinikums Heidelberg im Jahre 2005 erstmals Zahlen für die durch Passivrauchen erhöhte Sterblichkeit der nicht rauchenden Bevölkerung in Deutschland aufgrund von Lungenkrebs, chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und plötzlichem Kindstod. Nach dieser als konservativ eingeschätzten Berechnung versterben in Deutschland jährlich über 3.300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens.

Wer als Raucher das Urteil feiert, der feiert wohlmöglich einen Pyrrhussieg.

2 Kommentare

  1. Im Grunde genommen ist diese Entscheidung wohl eher als Erfolg für Nichtraucher zu werten.

    Wie Du schon geschrieben hast: Das Gehirn von Rauchern wird verändert. Scheinbar sind sie nicht in der Lage, diese Entscheidung der Richter korrekt zu interpretieren.

    Die Länder werden das Gesetz neu stricken und dann ist hoffentlich Schluss mit Lustig. Nicht rauchen steigert die Lebensqualität beträchtlich, auch die eines Rauchers.

  2. Man sollte da auch ein bisschen an die Angestellten denken, die in vielen Läden einer Schadstoffbelastung ausgesetzt sind/waren, für die man so manchen Industriebetrieb schon lange dicht gemacht hätte!

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