Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Wenn ich mal einen (zugegeben plumpen) Vergleich wagen darf:
Wer bewusst einen Dieb zu sich ins Haus einlädt, sollte sich nicht beschweren, dass die Unverletzbarkeit der eigenen Wohnung verletzt wurde, wenn der Dieb bei einer Polizeiaktion verhaftet wird. Das gilt selbst dann, wenn der Aufenthaltsort des Diebes von einer ehemaligen Hausangestellten ans Messer geliefert wurde.

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