Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Es gibt sie noch, die erheiternden Momente in der Bahn. Gerade eben wurde ein Reisender vom Zugbegleiter höflich darum gebeten, seinen Platz für einen bahn.comfort-Kunden zu räumen. Obwohl der Reisenden keine Reservierung hatte, verlangte er vom Zugbegleiter in einem ziemlich unverschämten Tonfall, dass dieser ihm einen Platz zuweisen sollte.

Völlig korrekt sagte darauf der Zugbegleiter:

Sie haben Anspruch auf Beförderung, nicht aber auf einen Sitzplatz.

Steht so, soweit ich weiß, auch in den Beförderungsbedingungen der Bahn. Der Reisende meinte nur noch mit lauter Stimme:

Das wird noch ein Nachspiel haben.

Vielleicht ja für ihn, wenn er endlich mal eine VHS-Kurs „Wie lese ich AGB`s richtig” besucht. Wie heißt es nämlich so schön: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

6 Kommentare

  1. Die Sache hat nur einen Hacken… Wenn ich mich nicht ganz irre, dann ist das Ding mit den bahn.comfort-Plätzen nicht in den Beförderungsbedingungen beschrieben. Somit ist es eine freundliche Bitte der Bahn an den „Normalreisenden“ diese Plätze zu räumen wenn ein bahn.comfort-Kunde Anspruch erhebt. Es gibt aber wohl keine rechtliche Grundlage dazu… Hier wird darauf gesetzt, dass sowieso kaum einer die rechtliche und vertragliche Lage kennt.
    Mit dem Anspruch auf Beförderung und nicht auf einen Sitzplatz hat der Zugbegleiter Recht, aber das gilt für alle Reisende die nicht mit einer Platzreservierung das Anrecht auf einen Sitzplatz erworben haben…

  2. Aus den Beförderungsbedingungen:

    㤠13 Unterbringung der Reisenden
    (1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet.
    Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse, bei Platzmangel in
    der 2. Klasse, besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist
    berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflich-
    tet, für deren Unterbringung zu sorgen.
    (2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.“

    Zum Thema bahn.comfort hab ich noch nichts gefunden – aber ich bleib da mal am Ball ;-)

  3. Es kreist bei uns im Service auf dem Bahnhof immer die Meinung, dass die besonderen Plätze für bahn.comfort-Kunden nur in den Werbebroschüren und der Reservierungsanzeige existieren… Allerdings haben wir uns auch nie die Mühe gemacht danach in den Beförderungsbestimmungen oder Tarifbestimmungen zu suchen…

  4. Ich hab mit ein bisschen googeln einen alten Artikel aus der Zeitschrift „Der Fahrgast“ gefunden, der auch heute noch so stimmt. Ob das Ding mit dem Hausrecht allerdings wirklich greifen würde wenn der Zugchef einem zahlenden Gast auffordert aufzustehen und ihm einen Stehplatz anweist um einem anderen Gast – der für diese Reise auch nicht mehr gezahlt hat – müsste ein Richter entscheiden. Ich bezweifle es… Gleiche Fahrkarte – gleiches Recht!

  5. Ich hab mit ein bisschen googeln einen alten Artikel aus der Zeitschrift „Der Fahrgast“ gefunden, der auch heute noch so stimmt. Ob das Ding mit dem Hausrecht allerdings wirklich greifen würde wenn der Zugchef einem zahlenden Gast auffordert aufzustehen und ihm einen Stehplatz anweist um einem anderen Gast – der für diese Reise auch nicht mehr gezahlt hat – müsste ein Richter entscheiden. Ich bezweifle es… Gleiche Fahrkarte – gleiches Recht! Hier der Link:http://www.der-fahrgast.de/Archiv/2003/2003-4-42-44.pdf

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