Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Möglicherweise verfassungswidrig

Die bundesweite Rasterfahndung nach Braunbären ist möglicherweise verfassungswidrig. Innenminister Schäuble äußerte sich gegenüber Pressevertretern, daß die Braunbären nur dann abgeschossen werden dürfen, wenn sie ein Passagierflugzeug entführt haben.

Eine Antwort

  1. Nein, auch der Abschuss von Passagierflugzeugen ist verfassungswidrig. Genauso wie im Falle einer Geiselnahme in einem bayerischen Hühnerstall der „finale Rettungsschuss“ gegen den Braunbären untersagt ist. Es könnte ja ein Huhn zu Schaden kommen. Die einzige Chance dürfte ein Haftbefehl sein. Angesichts der ständigen Grenzübertritte des Bären müsste es wahrscheinlich sogar ein europäischer Haftbefehl sein. Keine Ahnung, ob der Richter den ausstellen würde. Wahrscheinlich würde er eher glauben, dass ihm da einer einen Bären aufbinden will.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner