Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Aus einer Stellenanzeige:

„Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein frankierter Umschlag beiliegt.”

Soweit ist es also schon gekommen.

2 Kommentare

  1. Zumindest erhrlich. Die allgemeine Handhabung ist doch seit langem so, von Ausnahmen abgesehen. Und ob ich eine A4-Platik-Mappe nochmal nutzen kann, die auf A5 gefaltet wurde (ja – kommt vor), ist auch fragwürdig :o)

  2. Da muss ich dir aus meinen aktuellen Erfahrungen zustimmen. Die Unterlagen sieht man in den seltensten Fällen wieder. Oder es wird, wie ich mal geschrieben habe, bizzar: Auf eine Onlinebewerbung hin wurden mir meine „Unterlagen“ ausgedruckt zurück geschickt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner