Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Laut einem Gerichtsurteil darf Dieter Bohlen Beamte straffrei duzen, da das Duzen bei ihm zu seinen normalen Umgangsformen gehört. Der normale Nichtpromi darf auch Polizisten duzen. Allerdings kostet ihn das dann bis zu 500 Euro Strafe.

Aus dem Urteil des Hamburger Landgerichtes lassen sich zwei Folgerungen schließen. Erstens sind nicht alle Menschen gleich. Zweitens wäre es wohl auch möglich, einem Polizisten die Zunge zur Begrüßung rauszustrecken. Für die Straffreiheit reicht es dann aus, das dies die normale Umgangsform ist, was dann gegenüber Beamten gestattet ist, wenn zumindest ein Prominentenstatus der Klasse C vorliegt.

Im Umgang mit Herrn Bohlen dürfte allerdings auch der Umkehrschluss gelten. Wenn es zu seinen normalen Umgangsformen gehört, alle und jeden zu duzen, daß sollte er sich nicht wundern, wenn er auch von allen und jedem geduzt wird. Ich freu mich schon auf die Schlagezeile in dem Blatt mit den großen Buchstaben: „Bohlen beleidigt – Verkäuferin sprach ihn mit Du Dieter an”

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